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Kfz-Handwerk

Abschluss im Kfz-Handwerk 2010

Einigung bereits in der ersten Verhandlungsrunde: Der Tarifvertrag steht!

 

Alle Tarifverträge gekündigt!

Der Landesinnungsverband im bayerischen Kfz-Handwerk hat im Dezember 2007 alle Tarifverträge gekündigt.

Gleichzeitig hat die Kfz-Innung ihre Satzung geändert und sich für Tariffragen „nicht mehr zuständig“ erklärt. 

Neuer Abschluss mit Tarifträgerverein

Mit der neu gegründeten Tarifgemeinschaft fanden im April 2008 Tarifverhandlungen statt. Am 22. April wurde ein Abschluss erzielt.

Demnach bekommen die Beschäftigten der Branche in Bayern für den Monat April 2008 eine Einmalzahlung von EUR 75,00. Ab 1.5.2008 erhöhen sich die Vergütungen um 2,5 Prozent. Ab 1.1.2009 erhöhen sich die Vergütungen um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1.1.2010 noch einmal um 2,0 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 25 Monaten bis Ende April 2010.

Die Vergütung der Auszubildenden wird zum 01.09.2008 um 3,25 Prozent und am 01.09.2009 um weitere 3,25 Prozent erhöht.

Die von den Arbeitgebern geforderten Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld und der Wochenarbeitszeit konnten verhindert werden.

Im bayrischen Kfz-Gewerbe arbeiten ca. 50.000 Arbeitnehmer und 7.000 Auszubildende. Formal gilt der neu geschlossene Tarifvertrag zunächst nur für die ca. 15.000 Beschäftigte in den 350 Betrieben, die Mitglied im Tarifträgerverein sind.

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Für die Mitglieder der IG Metall, die Beschäftigte der Betriebe sind, die über die Kfz-Innung an Tarifverträge gebunden waren, aber jetzt (noch) nicht Mitglied im Tarifträgerverein sind, wirken die alten Tarifverträge noch. Allerdings nur, wenn die Beschäftigten nicht einzelvertraglich andere Regelungen unterschreiben.

Die IG Metall Bayern wird sich nun die Betriebe, die bislang nicht Mitglied in diesem Tarifträgerverein sind und somit keine aktuelle Tarifbindung aufweisen, zu Verhandlungen auffordern. Für diese Betriebe gilt keine Friedenspflicht nach dem Tarifvertragsgesetz.

Für alle Mitgliedsbetriebe des Tarifträgervereins wurden die im Jahr 2007 vom Verband des KFZ Gewerbes und dem Landesinnungsverband des bay. KFZ Technikerhandwerks gekündigten Tarifverträge wieder in Kraft gesetzt.

Vergütungstarifvertrag

Der Vergütungstarifvertrag vom 23. Mai 2006 (gültig seit dem 01.04. 2006) regelt in acht Vergütungsgruppen die Bezahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer und die Angestellten des Kraftfahrzeuggewerbes (Kraftfahrzeughandel und –handwerk) in Bayern.

Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag vom 7. Februar 1994 in der Fassung vom 13. Juli 2005, regelt u.a. Einstellung und Kündigung. Arbeitszeit, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Kurzarbeit und Urlaub.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt 36 Stunden, verteilt auf fünf zusammenhängende Werktage.

Tarifvereinbarung über Ausbildungsvergütung

Die Vereinbarung zur Ausbildungsvergütung vom 23. Mai 2006 (gültig seit 01. September 2006) regelt die Vergütung für die gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden des Kraftfahrzeuggewerbes/ -handels und des Kraftfahrzeughandwerks.

Im bayerischen KFZ-Handwerk wird eine Ausbildungsvergütung zwischen 517.- € und 688 € gezahlt. Für die Städte München, Nürnberg, Fürth und Augsburg gibt es eine Sonderregelung.

Details finden Sie in der Tarifdatenbank der IG Metall

Tarifnachrichten Kfz-Handwerk

Die als Flugblätter erscheinenden aktuellen Tarifnachrichten der IG Metall Bayern für das KFZ-Handwerk, zeitnah zur Veröffentlichung als PDF zum Download:

 

  01-2009 - Tarifvertrag 2010 - 9 % mehr (April 2010)

 

  01-2009 - 2. Stufe der Tariferhöhung - 9 % mehr (Februar 2009)

 

 

 



Tarifrunde 2012

Kampagnen der IG Metall:

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