Für die Beschäftigten in der Miederindustrie ist der nachfolgende Tarifabschluss vereinbart worden. Weitere Informationen hierzu im aktuellen Flugblatt.
3/2010: 3,1 % ab Juli 2010
2/2010: Kontroverse Standpunkte
1/2010: Kaufkraft statt Arbeit Bei der vierten Verhandlungsrunde für die 85.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie am 9. März 2009 in Gladbeck haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss geeinigt.
Vereinbart wurden Festbeträge und prozentuale Erhöhung bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Das Tarifergebnis im Detail gibt es hier.
Für die Beschäftigten der Textilen Dienstleistungen (Wäschereien, Mietservice, Waschraumhygiene und sonstige Dienstleistungen) ist am 16. Dezember 2008 in Eschborn nachfolgender Tarifabschluss vereinbart worden.
Weitere Einzelheiten dazu im aktuellen Tarifflugblatt, Ausgabe 5 vom 16.12.2008.
Am 12. Mai 2009 in Lindenberg wurde für die Beschäftigten in der Allgäuer und Deutschen Hutindustrie folgender Tarifabschluss getätigt:
Für die Monate Mai bis Dezember 2009 gibt es 8 mal 42,50 €. Die Einmalzahlungen können durch freiwillige Betriebsvereinbarungen verdoppelt bzw. ganz oder teilweise bis Ende 2009 verschoben werden oder wegfallen. Voraussetzung: Beschäftigungssicherung.
Ab 1.1.2010 steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 1,5 %. Diese Erhöhung kann ebenfalls durch freiwillige Betriebsvereinbarung ganz oder teilweise bis zum 31.12.2010 verschoben werden, Beschäftigungssicherung vorausgesetzt.
Zusätzlich werden ab 1.1.2010 die Tariftabellen um einen Festbetrag von 40 € erhöht. Auszubildende erhalten einen Festbetrag von 20 € auf die Tabelle. Dieser Betrag ist nicht kürzbar oder verschiebbar.
Für Januar und Februar 2011 werden einmalig 99 € ausgezahlt.
Auszubildende erhalten 50 % aller Einmalbeträge. Diese sind nicht verschiebbar oder kürzbar.
Das zusätzliche Urlaubsgeld für 2010 wird um 1,5 % erhöht.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate.
Hier sind noch einmal alle Eckpunkte als Infoblatt zusammengefasst.
Die Textil- und Bekleidungsindustrie unterteilt sich in drei "große" Tarifbereiche:
- Textil
- Bekleidung
und
- Textile Dienste.
Daneben gibt es viele kleinere Tarifgebiete und Branchen (z. B. regionale) wie die Hutindustrie. Außerdem hat die IG Metall mit einigen - auch großen - Firmen eigene Tarifverträge ausgehandelt. Nähere Informationen dazu gibt es bei der jeweils zuständigen IG Metall-Verwaltungsstelle.
Eine Übersicht der IG Metall-Verwaltungsstellen im Bezirk Bayern mit den entsprechenden Kontaktdaten finden Sie H I E R.
Bereich Textil- und Bekleidungsindustrie und Bereich Textile Dienste:
In Bayern existieren für die Textil- und Bekleidungsindustrie insgesamt 4 Tarifgebiete, die Textilindustrie Nordbayern, die Textil- und Maschenindustrie Südbayern, die Bekleidungsindustrie Bayern ohne Unterfranken und die Bekleidungsindustrie Unterfranken, jeweils mit eigenständigen Tarifkommissionen. Für das Tarifgebiet Textile Dienste gelten Bundestarifverträge.
Bereich Hutindustrie:
Es werden in Bayern Tarifverträge mit 2 Verbänden, die Allgäuer Hutindustrie und die Deutsche Hutindustrie, abgeschlossen. Die Tarifverhandlung werden mit beiden Verbänden gemeinsam geführt. Der Verband der Allgäuer Hutindustrie regelt nur Tarifverträge für Angestellte, der Verband der Deutschen Hutindustrie regelt nur Tarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer.
Sonstige Tarifbereiche
Zur Zeit finden in 24 Betrieben der Textil- und Bekleidungsindustrie, und im Bereich Textile Dienste Haus-, Werk- und Anerkennungstarife Anwendung.
Eigene Tarifverträge gelten zudem auch in kleineren Sparten dieser Branche wie z.B. dem Bekleidungslohngewerbe, der Bettwarenindustrie, der Hutindustrie und der Miederindustrie.
Informationen zu Tarifverträge, Tarifergebnissen und Gehältern sind auf der Homepage des IG Metall Vorstandes. |