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23.04.2008 Von: MJ
Inakzeptabler Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Die bayerische Statsregierung plant ein neues Versammlungsgesetz. Möglich macht das die der sog. Föderalismusreform, mit der eines der wichtigsten Grundrechte, die Versammlungsfreiheit, in die Hände der Länder gegeben worden. Die Gewerkschaften in Bayern lehnen die Pläne der Staatsregierung ab.
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, heißt es im Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes. Seit dem 1.9.2006 können die Bundesländer Ländergesetze zur Versammlungsfreiheit erlassen. Damit wurde die politische Rutsche nach unten eröffnet. Bayern ist das erste Bundesland, das einen Entwurf für ein Ländergesetz vorlegt. Beckstein hat bereits während der Diskussion um die Föderalismusreform erklärt, dass Bayern diese neue Befugnis nutzen will, um eine weitere Beschränkung der Versammlungsfreiheit vorzunehmen.
Der DGB Bayern und die acht bayerischen Gewerkschaften fordern gemeinsam die im Landtag vertretenen Parteien auf, das geplante bayerische Versammlungsgesetz abzulehnen. Aus Sicht des Vorsitzenden des DGB Bayern, Fritz Schösser stellt der vorliegende Entwurf einen unzulässigen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit dar und kollidiert massiv mit den Interessenslagen der Gewerkschaften. „Das Versammlungsrecht als zentraler Teil unser verfassungsmäßigen Grundrechte verdient einen sorgfältigen Umgang sowie große Besonnenheit in der Anwendung. Davon zeigt sich im vorliegenden Gesetzentwurf leider nichts“, sagte Schösser heute in München.
Das geplante Gesetz sieht laut Schösser vor, die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Rechten auszustatten, mit denen sie weitreichender und empfindlicher als bisher in die Planung und Organisation von Veranstaltungen eingreifen können. Insbesondere Gewerkschaften seien davon betroffen. Schösser: „Unliebsame Redner von Versammlungen auszuschließen, gibt Behörden die Befugnis, auch in Tarifaktionen und Streikversammlungen einzugreifen. Das können wir nicht akzeptieren.“
Schösser kritisierte den Gesetzentwurf als „weit über das Ziel hinausgeschossen“. Der gute Ansatz, rechtsextremistische Versammlungen wirkungsvoll verhindern zu können, dürfe aber nicht die Grundrechte aller Bürger einschränken, nur weil radikale Minderheiten diese Rechte missbrauchen.
Kritik übte der bayerische DGB-Chef auch am Gesetzgebungsverfahren selbst. Er forderte Staatsregierung und Landtag auf, das Gesetz nicht im „Schnellverfahren“ durchzupeitschen, ohne die maßgeblich betroffenen Organisationen angehört zu haben. Schösser: „Die Staatsregierung geht das Problem des Rechtextremismus mit dem Dampfhammer an und nimmt dabei billigend in Kauf, dass demokratische Bürgerrechte eingeschränkt werden. Dieser leichtfertige Umgang mit dem Versammlungsrecht - einem der elementarsten Freiheitsrechte der Verfassung - ist inakzeptabel.“ Schösser kündigte an, dass der DGB Bayern den 1. Mai auch zum Aktionstag für die Versammlungsfreiheit macht. Das Thema werde bei allen Maikundgebungen und Reden eine Rolle spielen.
 

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