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27.12.2007
Brücke in neue Arbeit für viele ehemalige BenQ-Beschäftigte
Aber 1 000 noch immer ohne Job

(Pressedienst 61 / 2007) Am 31.12.2007 enden die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften für die ehemaligen Beschäftigten von BenQ-Mobile. Die Bilanz ist durchwachsen.

Von ehemals ca. 3 000 BenQ Beschäftigten sind 2 500 durch die Transfergesellschaften unterstützt worden. Etwa 67 Prozent von ihnen haben unterdessen einen neuen Arbeitsplatz oder sind in die Selbständigkeit gewechselt. Aber 864 ehemalige Mitarbeiter von BenQ sowie aus verbundenen Unternehmen an den NRW-Standorten Kamp-Linfort und Bocholt sind zum Jahresbeginn noch auf der Arbeitssuche ebenso wie ca. 190 ehemalige BenQ-Beschäftigte aus München.

 

Möglich wurde der Weg der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, nachdem die IG Metall in langen und zähen Verhandlungen mit Siemens eine umfassende Finanzierungszusage durchgesetzt hatte.

 

Nach Schätzungen der IG Metall tragen von den über 120 Mio. € Gesamtkosten der Transfergesellschaften die Agentur für Arbeit 19 Mio. € (Transferkurzarbeitergeld) und Siemens mit etwa 100 Mio. € die Hauptlast. Die Bundesländer Nordrhein Westfalen und Bayern steuern aus Mittel des Europäischen Sozialfonds einen einstelligen Millionen-Beitrag zu.

 

Werner Neugebauer; IG Metall Bezirksleiter in Bayern: „In langen und zähen Verhandlungen mit Siemens hat die IG Metall verbindliche Hilfszusagen für die ca. 3 000 Beschäftigten von BenQ-Mobile erreicht. Mit der Solidarität der Beschäftigten und dem großen öffentlichen Druck war es möglich Siemens in die soziale Verantwortung zu nehmen. Für viele ist damit der Wechsel in einen neuen Arbeitsplatz gelungen. Aber für ca. ein Drittel der ehemaligen Siemens-BenQ-Beschäftigten bleibt jetzt nur der bittere Gang in die Arbeitslosigkeit.“

 

Die Vermittlungserfolge in den Regionen München und NRW ist sehr unterschiedlich.

 

In der Region Kamp-Lintfort und Bocholt fehlen Betriebe in vergleichbare Größe und ähnlicher Fertigungen. Dies erschwerte die Vermittlung. Vor diesem Hintergrund ist die jetzt erreichte Vermittlungsquote in NRW von über 50% als Erfolg zu werten.

 

Der Münchener Arbeitsmarkt zeigt sich mit 580 vermittelten Beschäftigten wesentlich aufnahmefähiger. Weitere 70 haben die Absicht, sich nach dem Jahreswechsel selbständig zu machen.

 

Der Erfolg darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass für viele Betroffen der neue Arbeitsplatz mit weniger Geld und längeren Fahrzeiten verbunden ist.

 

Den jetzt noch Unvermittelten hilft, dass sie eine von Siemens finanzierte Überbrückungshilfe von mindestens 2 400€ pro Beschäftigungsjahr (NRW) bzw.  von 2,5 Bruttomonatsgehältern (Bayern) erhalten. Dies kann jedoch den Arbeitsplatzverlust nicht wettmachen.

 

Auch nach Auslaufen der Transfergesellschaften mit dem Jahresende werden im neuen Jahr bisher Unvermittelte weiter beraten und qualifiziert. Möglich wird dies aufgrund von über 5 Mio. Euro aus einem neuen Topf der Europäischen Union, der eine Weiterbetreuung der ehemaligen BenQ Mitarbeiter bis Ende Mai 2008 ermöglicht.

 

Klagen gegen Siemens

Mehrere Beschäftigte haben mit Rechtsschutz durch die IG Metall oder über Rechtsanwälte Klagen beim Arbeitsgericht München gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber Siemens eingereicht. Es geht dabei um die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis bei Siemens fortbesteht, weil die Mitarbeiter 2005 unrichtig und fehlerhaft über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses informiert wurden. So ist den Mitarbeitern verschwiegen worden, dass die BenQ Deutschland eine GmbH faktisch ohne Eigenkapital war und schon von daher gar nicht in der Lage gewesen ist, die Versprechungen zu Standort- und Beschäftigungssicherung zu erfüllen.

 

Um das Prozessrisiko zu minimieren, war Siemens bemüht so viele Widersprüche als möglich zu verhindern. So verlangte Siemens von den BenQ-Beschäftigten vor dem Wechsel in eine der beiden - in erster Linie von Siemens getragenen – Transfergesellschaften, die Aufgabe des Widerspruchs und den Verzicht auf sämtliche damit zusammenhängende Forderungen an Siemens.

 

Eine Kammer des Arbeitsgerichtes München hat die Klagen abgewiesen. Vier Kammern haben den Klagen stattgegeben. Insgesamt haben bis heute 12 ehemalige Beschäftigte ihre Klagen gegen Siemens gewonnen. In allen Fällen ist damit zu rechnen, dass die Verfahren in die nächste Instanz gehen, letztendlich wird wohl erst eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes endgültige Klarheit bringen.

 

Werner Neugebauer: „Die Tatsache, dass die deutliche Mehrzahl der Kammern am Arbeitsgericht München den Klagen in der ersten Instanz Recht gegeben hat, spricht dafür, dass Siemens die Beschäftigten nicht im nötigen Umfang über die möglichen Folgen eines Betriebsübergangs seiner Handysparte zu BenQ unterrichtet hat.“

 

Mit Wirkung zum 1.4.2002 hat der Gesetzgeber dem § 613a BGB zwei neue Absätze hinzugefügt, die den alten und den neuen Arbeitgeber gemeinsam dazu verpflichten, die Mitarbeiter vor dem Wechsel in den Eigentumsverhältnissen eines Betriebs umfassend und schriftlich über die Veränderungen zu informieren. Seitdem wurde über die Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang in zwei ähnlich gelagerten Fällen durch das Bundesarbeitsgericht entschieden. In beiden Fällen hat das BAG den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der Beklagten festgestellt. In beiden Fällen war die fehlerhafte und mangelhafte Unterrichtung ausschlaggebend für das Urteil des BAG.

 

 

Hinweis für die Redaktionen:

Die unterschiedlichen Zahlen im Vergleich zur Pressemeldung der Siemens AG von heute erklären sich im Wesentlichen dadurch, dass Siemens die ebenfalls in Insolvenz gegangene BenQ-Tochter Inservio offenbar nicht mitrechnet und beabsichtigte Selbständigkeit bereits als Vermittlungserfolg wertet.

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