(Pressedienst 85/2006) 900 BenQ-Beschäftigte erhalten in diesen Tagen Post von ihrem ehemaligen Arbeitgeber Siemens. Siemens droht, dass die Beschäftigten kein Insolvenzgeld erhalten, wenn sie ihre Widersprüche gegen Siemens nicht zurücknehmen.
Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Siemens hat die Beschäftigten seiner ehemaligen Handy-Sparte verraten und verkauft, jetzt werden sie auch noch erpresst.“
Ca. 900 BenQ-Beschäftigte haben in den letzten Tagen dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses von Siemens an BenQ widersprochen, weil sie über die Folgen nicht hinreichend aufgeklärt worden sind. Wegen „arglistiger Täuschung“ wird in den Widerspruchsschreiben die Weiterbeschäftigung bei Siemens gefordert. Hilfsweise wird eine Abfindung beantragt.
Nicht Siemens entscheidet über die Zahlung von Insolvenzgeld, sondern die Bundesagentur für Arbeit. Diese hat in einer Beschäftigtenversammlung bekannt gegeben, dass an alle Arbeitnehmer Insolvenzgeld gezahlt wird.
Mit Wirkung zum 1.4.2002 hat der Gesetzgeber dem § 613a BGB zwei neue Absätze hinzugefügt, die den alten und den neuen Arbeitgeber gemeinsam dazu verpflichten, die Mitarbeiter vor dem Wechsel in den Eigentumsverhältnissen eines Betriebs umfassend und schriftlich über die Veränderungen zu informieren.
Nach § 613a Abs. 6 BGB kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen. „Erfolgt keine oder eine nicht ausreichende Unterrichtung, beginnt die Widerspruchsfrist nicht.“ (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 ).
Genau mit dieser „nicht ausreichenden Unterrichtung“ argumentieren die Widerspruchsschreiben. Wegen des erheblichen Prozessrisikos hofft Siemens nun wohl, dass sich möglichst viele Beschäftigte von den Drohungen beeindrucken lassen und ihre Widersprüche zurückziehen.
Werner Neugebauer: „Die Nervosität bei den Verantwortlichen von Siemens scheint groß zu sein, anders sind solche dreisten Einschüchterungsversuchen nicht zu erklären.“


