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Kampagne Leiharbeit




Automobilkonferenz 2010
14.01.2010

Von: MJ

Missstände in der Leiharbeit beseitigen

Zu dem "Fall Schlecker" und zu den Missständen in der Leiharbeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki: "Schlecker ist kein Einzelfall und das Vorgehen nicht neu: Das 2003 liberalisierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ermöglicht Unternehmen u.a., eigene Leiharbeitsbetriebe zu gründen, um Löhne zu drücken."

Die Gewerkschaft Verdi wirft der Drogeriekette Schlecker vor, kleinere Filialen zu schließen und für neu eröffnete so genannte XL-Märkte Personal hauptsächlich über eine eigens dafür gegründete Leiharbeitsfirma zu deutlich schlechteren Bedingungen einzustellen. Anstelle des im Einzelhandel geltenden Tariflohns von 12,70 Euro erhielten die neu Eingestellten nur 6,78 Euro. Zudem würden weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld gezahlt, auch der Urlaubsanspruch falle deutlich geringer aus.

Jeder achte Leiharbeitnehmer bekommt Hartz IV

"Jeder 8. Leiharbeiter verdient so wenig, dass er auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist. Geld, das von Steuerzahlern aufgebracht wird. Wenn die Bundesarbeitsministerin jetzt die Zustände bei ,Schlecker’ beklagt, muss sie sich fragen lassen, warum ihre Partei seit Jahren Existenz sichernde Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche blockiert", so Matecki (Bild).

Der im AÜG verankerte Grundsatz ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ müsse endlich Realität werden. "Wenn aber mit Dumping-Tarifverträgen so genannter Christengewerkschaften von diesem Grundsatz abgewichen werden kann, läuft er ins Leere. Die von der Union hochgehaltene Tarifautonomie schützt in diesem Fall lediglich Vereinigungen wie die CGZP, die arbeitgebergefällige Armutslöhne abschließen", kritisierte das DGB-Vorstandmitglied.

Das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg befand vor kurzem, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Die letztinstanzliche Entscheidung steht noch aus. Doch die Politik darf nicht länger warten: Den Missständen in der Leiharbeit muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Der DGB fordert, dass die Leiharbeit auf ihren Ursprungszweck zurückgeführt wird: Abbau von Produktionsspitzen. Und die Beschäftigten in dieser Branche müssen genau so bezahlt und behandelt werden, wie die Beschäftigten des Entleihbetriebs. Für die Phasen verleihfreier Zeiten brauchen sie Tarifverträge, die ihnen ein Existenz sicherndes Einkommen garantieren.

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