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18.01.2008
Demokratie ist kein Hausfriedensbruch

Erst gehen die Arbeitgeber im Kfz-Handwerk auf Crash-Kurs und kündigen alle Tarifverträge, wenn dann die IG Metall die Beschäftigten über die aktuelle Situation informieren will, werden einige offenbar nervös: In mehreren Betrieben haben die Eigentümer versucht der IG Metall den Zutritt zu verweigern. Zum Eklat kam es jetzt beim Autohaus Keller in Veitshöchheim.

Mit der Kündigung haben die Betriebe des KFZ – Handwerk die Möglichkeit einzelvertraglich die Arbeitszeit bis auf 48 Stunden zu erhöhen, den Urlaub auf 4 Wochen zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Mehrarbeitszuschläge zu streichen. Tarifverträge lösen sich durch Kündigung zwar nicht in Luft auf - sie gelten unbegrenzt weiter (Tarifvertragsgesetz § 4, Absatz 5). Allerdings nur noch für die Mitglieder der IG Metall, alle anderen Beschäftigten sind der Willkür der Unternehmer ausgesetzt. (siehe auch: In Verbindung stehende News)

 

Diese Informationen hat die IG Metall in zahlreichen den Betrieben des Kfz – Handwerks in ganz Bayern verteilt, so auch in der Region Würzburg.

 

Eklat in Veitshöchheim

Zum Eklat kommt es dabei beim Autohaus Keller in Veitshöchheim. Das Autohaus mit den Marken VW und Audi, hat Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den 1. Bevollmächtigten der IG Metall Würzburg, Walther Mann erstattet.

 

Anlass war ein Betriebsbesuch im Dezember 2007. Dabei wurden Flyer an die Beschäftigten verteilt, mit denen über das Vorgehen der Kfz-Innung und die daraus resultierende Rechtsfolge informiert wurde. Dies wollte der Serviceleiter Herr Hoier mit allen Mitteln verhindern. „Er drohte sogar mit der Polizei“berichtet Walther Mann, „der Hinweis, dass der Gewerkschaft der Zutritt nicht verweigert werden kann, wie es im Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert ist, hat ihn nicht überzeugt, bzw. hat ihn nicht interessiert“, so der 1. Bevollmächtigte.

 

Zwei Wochen später wurde die IG Metall Würzburg von der Polizei telefonisch informiert, dass die Fa. Autohaus Keller Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt hat.

 

Rechtslage eindeutig

In diesem Fall dürfte die Rechtslage recht eindeutig sein:

Für Angehörige einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ergibt sich ein Zugangsrecht aus § 2 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz. Als im Betrieb vertreten gilt eine Gewerkschaft dann, wenn ihr wenigstens ein im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer angehört, der kein leitender Angestellter gemäß § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz ist. Die IG Metall hat im Autohaus Keller Mitglieder.

 

Aber selbst für eine nicht im Betrieb vertretene Gewerkschaft ergibt sich ein Zugangsrecht zum Zweck der Mitgliederwerbung aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz.

 

Das Zugangsrecht zum Betrieb kann allerdings durch den Arbeitgeber eingeschränkt werden, wenn einem solchen Besuch z. B. zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen, dass das Veitshöchheimer Autohaus solche Gründe geltend machen kann, darf bezweifelt werden.

 

IG Metall macht weiter

„Der Strafanzeige gegen den 1. Bevollmächtigten sehen wir gelassen entgegen, da das Bundesverfassungsgericht im BAG – Urteil vom 28. 2. 2006 - 1 AZR 460/ 04  das Recht der Gewerkschaft Betriebe zu besuchen, eindeutig geklärt hat“, so der Jürgen Wawersig, Sekretär der IGM Verwaltungsstelle Würzburg.

 

Trotz dieser Strafanzeige wird die IG Metall - auch die Verwaltungsstelle  Würzburg - auch weiterhin die Kfz Betriebe aufsuchen. „Demokratie darf nicht vor dem Betriebstor aufhören“, sagte Jürgen Wawersig „weder im Kfz –Betrieb um die Ecke, noch im Autohaus Keller in Veitshöchheim!“

 

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