Vor einem Jahr ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, nicht nur die Arbeitgeber, auch große Teile der Union hatten die Neuregelung entschieden abgelehnt, eine Klageflut an den Gerichten vorausgesagt und vor einem bürokratischen Monster gewarnt.
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene AGG soll Benachteiligungen aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
DAS AGG ist die Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung. Ein von der alten rot-grünen Regierung auf den Weg gebrachtes Gesetz scheiterte 2005 am Widerstand der Union im Bundesrat. Die neue schwarz-rote Bundesregierung einigte sich dann auf einen Kompromiss.
Aus Sicht der Gewerkschaften ist besonders interessant, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf die Arbeitswelt hat. Beschäftigte, die sich wegen eines der genannten Merkmale diskriminiert fühlen, können sich beim Arbeitgeber, einem Vorgesetzten oder beim Betriebsrat / Personalrat beschweren. Eine weitgehende Ausnahmeregelung gibt es für die Kirchen: Sie müssen keine Mitarbeiter anderen Glaubens einstellen.
Konsequente Umsetzung des Grundgesetzes
Eigentlich ist das damals heftig diskutierte AGG nichts anderes als eine konsequente Umsetzung des Grundgesetzes. Denn in Artikel 3, Absatz 3 steht: " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Aber der Artikel 3 des Grundgesetzes fand in der Arbeitswelt keine praktische Anwendung. Denn auch wenn es in diesem Artikel eigentlich eindeutig und umfassend formuliert ist, so ergibt sich aus diesem Artikel zwar ein Recht, das Bürger gegenüber dem Staat geltend machen können. Er schützt aber nicht davor, dass sich Bürger und private Unternehmen untereinander diskriminieren. oder sich Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten oder Bewerbern diskriminierend verhalten. Hier sollte das AGG abhelfen.
befürchtete Klageflut ist ausgeblieben
Union und FDP und vor allem die Arbeitgeber prophezeiten vor der Einführung, das Gesetz werde zu einer Prozesslawine führen und so die Schaffung neuer Jobs verhindern. Das Katastrophenszenario, das da entworfen wurde, war heftig übertrieben. Soviel steht nun ein Jahr nach Einführung des Gesetzes fest.
Nach Angaben von Welt-Online kam es beim Landesarbeitsgerichts Hamburg zu knapp 20 Prozessen. Dort verhalf das neue Gesetz einer ersten Sammelklage eines Betriebsrates zum Erfolg. Ein Logistikunternehmen verpflichtete sich vor Gericht, die Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern von 300 Euro im Monat bei gleicher Arbeit zu beseitigen.
Die von Unternehmen befürchtete Klagewelle aufgrund des vor einem Jahr in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sei ausgeblieben, und dabei werde es auch bleiben. "Ich sehe das gelassen", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens des Gesetzes.
Auch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Erfolg bewertet. „Die Sensibilität in den Unternehmen für Benachteiligungen ist gewachsen,“ sagte Sehrbrock. „Und genau das sollte erreicht werden“. Die von Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden prognostizierte Klagewelle sei ausgeblieben. Dies sei jedoch kein Beweis dafür, dass das Gesetz überflüssig sei. „In der Regel wird versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden,“ so die stellvertretende DGB-Vorsitzende.
Jetzt müssen die angeblichen Kosten als Argument herhalten
Nachdem den Arbeitgebern das Argument der angeblichen Klageflut abhanden gekommen ist, müssen jetzt die angeblichen Kosten für die Umsetzung des Gesetzes als Argument für dessen Abschaffung herhalten. Die sogenannten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) behauptet, das Gesetz hätte bei den Unternehmen schon 1,73 Milliarden Euro Mehrkosten verursacht. Die INSM wird maßgeblich von Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanziert.
Kritisch bewertet der Deutsche Gewerkschaftsbund die Befragung der INSM von Unternehmen zu den Kosten des AGG. Von den angeblichen Kosten von 1,7 Milliarden Euro entfallen 532 Millionen Euro auf Schulungen. Rund 600 Millionen Euro geben die befragten Unternehmen für „Strategie“ aus, wobei unklar ist, ob diese Kosten tatsächlich durch die Einführung des AGG notwendig geworden sind. In der selben Befragung geben zwei Drittel der Unternehmen an, noch keine Erfahrungen mit dem AGG gemacht zu haben.


