Die Arbeitgeber im Kfz-Gewerbe haben den Tarifvertrag „Weihnachtsgeld“ zum 31.12.2007 gekündigt. Dies ist Teil des völligen Rückzugs der Innungen aus den Tarifverträgen. Das wollen sich weder die Beschäftigten, noch die IG Metall gefallen lassen. Denn ohne Tarifverträge geht es nicht: Sie geben Sicherheit, sie sind ein Bollwerk gegen Lohndumping.
Tarifverträge lösen sich auch durch Kündigung nicht in Luft auf - sie gelten unbegrenzt weiter (Tarifvertragsgesetz § 4, Absatz 5). Allerdings nur für die, die Mitglied in der IG Metall sind oder bis zur Wirksamwerdung der Kündigung werden (31.12.2007).
Wer auch nächstes Jahr Weihnachtsgeld haben will, muss noch 2007 Mitglied der IG Metall werden. Nur so können die Ansprüche rechtsverbindlich gesichert werden. Die IG Metall kämpft dafür, die Arbeitsbedingungen weiter auf tarifvertraglicher Basis zu regeln. Das nützt den Beschäftigten, aber auch den Unternehmen.
Denn Tarifverträge schaffen vergleichbare Lohn und Arbeitsbedingungen in der ganzen Branche. Die Unternehmer wieder in die Verträge zurückzubringen, wird nicht einfach sein. Das geht nur, wenn viele mithelfen.



