Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum verbesserten Schutz von Arbeitzeitkonten bei Unternehmensinsolvenz auf den Weg gebracht. Gewerkschaften fordern einen verbesserten Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten seit langem. Der DGB hält die vorgeschlagenen Regelungen noch nicht für ausreichend.
Die Bundesregierung will mit den Neuregelungen zum 1. Januar 2009 für Arbeitnehmer das Risiko verringern, dass sie die angesammelten und noch nicht ausbezahlten Arbeitsstunden im Fall einer Unternehmensinsolvenz verlieren.
Mit Langzeitkonten können Beschäftigte Freistellungen etwa für Weiterbildung, Kinderbetreuung oder Pflege ansparen. Das Arbeitsministerium sprach von einem deutlich verbesserten Insolvenzschutz. Mit dem vom Kabinett beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen„ ("Flexi II") würden Langzeitkonten attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Hinzu komme, dass es künftig eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten beim Wechsel des Arbeitgebers gebe.
Künftig sollen Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen können, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters kritisierte die DGB-Vize Ingrid Sehrbrock, das Vorhaben bleibe deutlich hinter dem zurück, was zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig sei.
"Auch in Zukunft sollen vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Risiken der Arbeitszeitflexibilisierung tragen", sagte die stellvertretende DGB-Chefin Ingrid Sehrbrock zu Reuters. Beschäftigte, die einen Teil ihrer Arbeitszeit auf Konten ansammeln, gewährten ihrem Arbeitgeber nichts anderes als ein zinsloses Darlehen. Sie müssten deshalb umfassend vor einer Zahlungsunfähigkeit geschützt werden.
Die Verbreitung von Arbeitszeitkonten als Instrument flexibler Arbeitsvertragsgestaltung habe in den letzten Jahren deutlich zugenommen, im Zusammenhang mit der Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und des gleichzeitigen Auslaufens der Förderung von Altersteilzeit sei zu erwarten, dass die Bedeutung von Arbeitszeitkonten weiter ansteigen werde, heißt es in der DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Sehrbrock kritisierte vor allem, dass die Neuregelungen nur für Langzeitkonten gelten sollen. Die hohen Zeit- und Wertgrenzen beizubehalten ist ein wesentlicher Mangel des Gesetzentwurfs", sagte Sehbrock. Somit sei nur ein sehr kleiner Teil von Arbeitszeitkonten betroffen. "Er regelt zum Beispiel nicht den Umgang mit Zeitkonten zur flexiblen Gestaltung", sagte sie. "Gerade die finden aber in kleineren und mittleren Betrieben immer mehr Verbreitung und werden in Großbetrieben fast flächendeckend genutzt." Der DGB fordere daher, die Wert- und Zeitgrenzen ersatzlos zu streichen. Außerdem müsse eine wirksame Absicherung für alle Wertguthaben zur Pflicht werden.



