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23.01.2008
Pendler dürfen hoffen

Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen das Grundgesetz. Diese Auffassung verkündete die letzte Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit am Mittwoch in München. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.

Durch das Steueränderungsgesetz sind seit 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar. Millionen Pendler hoffen nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die noch in diesem Jahr kommen soll.

 

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält die Regelung für verfassungswidrig, soweit Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte weder als Werbungskosten noch auf andere Weise abgezogen werden können. Nach Auffassung des BFH sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Erwerbsaufwendungen. Sie seien deshalb bei der Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen.

 

Diese Aufwendungen seien auch nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten. Andernfalls bliebe das einkommensteuerliche Existenzminimum hinter dem sozialrechtlichen Mindestbedarf zurück.

 

Der Bundesfinanzhof hat zwei entsprechende Steuerverfahren mit Beschlüssen vom 10. Januar 2008 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.

 

Geklagt hatte ein angestellter Bäckermeister aus Baden-Württemberg, der 70 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt. Seine Ehefrau bezieht ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach den Angaben des Klägers beträgt die Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte seiner Ehefrau 37 km.

 

DGB: Regelung rasch zurücknehmen

Als „hocherfreulich“ bezeichnete DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Er forderte die Große Koalition zur raschen Rücknahme dieser Regelung auf.

 

„Die Gewerkschaften haben mit Hilfe von Rechtsgutachten von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Aberkennung der Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Werbungskosten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und darüber hinaus auch eine unzumutbare Härte darstellt“, betonte Claus Matecki. „Nicht wir, sondern die Bundesregierung war also offenbar auf dem Holzweg.“

 

Jetzt gelte es den Schaden zu begrenzen und die Pendlerpauschale als eine der wenigen Steuer-Absetzmöglichkeiten für Beschäftigte sofort wieder auf den Rechtsstand von 2006 zu bringen.

 

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