(München) Für die 710 000 Beschäftigten der bayerischen Metall- und Elektroindustrie ist der Tarifabschluss perfekt. Die Einkommen werden bei Facharbeitern im Volumen um 3,4 Prozent erhöht. Auszubildende erhalten eine Pauschale von 90 Euro für die Monate März bis Mai 2006.
Für sie beträgt die Erhöhung ab Juni 2006 23 Euro monatlich in allen Ausbildungsjahren. Die Einmalzahlung für Arbeiter und Angestellte beträgt 310 Euro für März bis Mai 2006. Sie kann in Betrieben mit guter Ertragslage auf 620 Euro verdoppelt werden. Bei wirtschaftlich schlechter Situation des Betriebes können Arbeitgeber und der Betriebsrat vereinbaren, dass die Einmalzahlung bis auf Null Euro reduziert wird. Ohne betriebliche Einigung ist grundsätzlich 310 Euro entsprechend des Tarifvertrags zu zahlen.
„Jetzt können sich Angestellte, Arbeiter und Auszubildende über gute Einkommenserhöhungen freuen. Das ist gut für die Arbeitnehmer und die lahmende Binnenkonjunktur. Jetzt steht real mehr Geld zur Verfügung“, sagte Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern, zufrieden. Die „Drei vor dem Komma“ ist die Grundlage für reale Einkommenszuwächse der Beschäftigten. „Wir haben diesem Tarifabschluss beim Facharbeiter 3,4 Prozent im Volumen erreicht. Bei den unteren Einkommen wirkt die Einmalzahlung als soziale Komponente. Das war auch unser Ziel“, sagte Neugebauer.
Als unverzichtbaren Baustein bezeichnete Neugebauer den neuen Tarifvertrag für Qualifizierung und Innovation. Qualifizierungszeit und Qualifizierungsaufwand wird von den Arbeitgebern getragen, soweit es um betriebliche Erfordernisse geht. Entwicklungsqualifizierungen, die einzelne Beschäftigte für höherwertige Arbeitsaufgaben befähigen, werden ebenfalls vom Arbeitgeber finanziert. Die hierfür erforderliche Arbeitszeit wird zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Für weitergehende individuelle Qualifizierungen sind unbezahlte Freistellungen vereinbart. Künftig wird das Ermitteln des Qualifizierungsbedarfs und die Qualifizierungsgespräche mit der Umsetzung in konkrete Qualifizierungsmaßnahmen für die Entwicklung von Beschäftigten und der Betriebe sorgen.
Mit der Differenzierung der Einmalzahlung wurde ein neuer tarifpolitischer Weg beschritten. Wenn der Weg nur nach unten gehen sollte, dann ist das Prinzip zerstört und es wird keine weitere Vereinbarung dieser Art geben. „Mit diesem Tarifabschluss schaffen wir keinesfalls einen Freibrief für Arbeitgeber, die nicht die volle Tariferhöhung zahlen wollen“, stellt Neugebauer klar. Wenn einzelne Arbeitgeber nicht im vollen Umfang zahlen wollen, werden wir sehr genau die angeführten Gründe hinterfragen. Ohne Zustimmung der Betriebsräte passiert da gar nichts. Und die kann es immer nur mit Gegenleistungen geben, wie dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und verstärkten Anstrengungen für Qualifizierung und Innovation.
„Mit den Regelungen zur zusätzlichen Altersvorsorge sind zukunftsweisende Lösungen gefunden worden, deren Wert ist nicht unterschätzen, gerade für Jüngere“, so Neugebauer. Dieser bundesweit geltende Tarifvertrag sieht vor, dass für Beschäftigte 319,08 Euro pro Kalenderjahr vom Arbeitgeber als altersvorsorgewirksame Leistung gezahlt werden. Auszubildende erhalten den hälftigen Betrag. Die Beschäftigten können dabei zwischen verschiedenen Anlageformen wählen. Eine Übergangsregelung zur Fortführung von bereits laufenden Verträgen für Vermögenswirksame Leistungen wurde mit vereinbart.


