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28.06.2008
Beschneidung der Demonstrationsfreiheit nicht akzeptabel

(Pressedienst, 27 / 2008) Die 58. Ordentliche Bezirkskonferenz der IG Metall Bayern in Nürnberg hat einstimmig eine Petition an den Bayerischen Landtag zum geplanten Versammlungsgesetz beschlossen. Die IG Metall hält die von der Staatsregierung geplante massive Beschneidung der Demonstrationsfreiheit, für nicht akzeptabel.

Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungshoheit für das Versammlungsrecht in Länderkompetenz übergegangen. Die Staatsregierung hat daraufhin einen Entwurf für ein bayerisches Versammlungsgesetz in den Landtag eingebracht, der das bisherige Bundesversammlungsgesetz zum 01.10.2008 ersetzen soll.

 

Das Gesetz stellt eine deutliche Verschärfung des bisherigen Bundesgesetzes dar. Die Staatsregierung argumentiert, damit solle den Behörden ein Instrument in die Hand geben um die in letzter Zeit verstärkt auftretenden rechtsextremistischen Demonstrationen und Aufmärsche leichter verhindern oder zumindest erschweren zu können.

 

Die IG Metall Bayern ist den rechten Parolen und Provokationen bisher immer mit friedlichen Mitteln entgegen getreten und hat alle ihnen zur Verfügung stehenden Wege genutzt um deutlich zu machen, dass Ihre Mitglieder in Bayern nichts mit den Nazis zu tun haben wollen. Die Verteidigung der Demokratie und das Erlernen von demokratischem Handeln gehört zu den Kernaufgaben der Arbeit einer Gewerkschaft.

 

Auch der gute Vorsatz der Staatsregierung ändert nichts an der Tatsache, dass mit dem jetzigen Entwurf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger massiv eingeschränkt werden.

 

Bereits Fahnen, Anstecker und einheitliche Schilder können gegen das Gesetz verstoßen und mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 € geahndet werden.

 

Die nach Art. 8 des Grundgesetzes und Art. 113 der Bayerischen Verfassung geschützte Versammlungsfreiheit ist für ein demokratisches Staatswesen von elementarer Bedeutung. Das Recht der Bürger, sich durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.

 

Für die IG Metall Bayern stellt der vorliegende Gesetzesentwurf einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar. Die Bezirkskonferenz der IG Metall Bayern lehnt deshalb den Gesetzesentwurf der Bayerischen Landesregierung zum Bayerischen Versammlungsgesetz in der jetzigen Form ab und fordert:

    • die Fraktionen im Landtag auf, den bisherigen Gesetzesentwurf zum Bayerischen Versammlungsgesetz abzulehnen.
    • das bisherige Bundesversammlungsgesetz beizubehalten, solange nicht ein neuer Entwurf auf der Basis eines Konsultationsprozesses mit den gesellschaftlich relevanten Kräften erarbeitet wurde.
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