„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt“, so stand es schon in der Weimarer Reichsverfassung und so steht es heute im Artikel 140 des Grundgesetzes. In der Praxis schaut es leider anders aus. An einem großen Schaeffler-Standort findet sogar die Betriebsversammlung am Sonntag statt.
Viermal im Jahr hat der Betriebsrat eine Betriebsversammlung einzuberufen, diese Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, so regeln es die §§ 43 und 44 des Betriebsverfassungsgesetzes. Und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, verlangt das Arbeitszeitgesetz im § 9, zwar lässt das Gesetz im § 10 und § 12 zahlreiche Ausnahmen zu, aber was bei LuK in Bühl (Baden), einer 100-prozentigen Schaeffler-Tochter, seit Jahren gängige Praxis ist, ist doch - gelinde gesagt - mehr als erstaunlich.
Dort findet die Betriebsversammlung nur zweimal im Jahr jeweils sonntags statt und dauert ca. 1,5 Stunden. 40 Euro bar auf die Hand gibt es für die Teilnahme. Zur Luk-Unternehmenskultur gehört auch, dass Management und Betriebsrat immer engstens zusammenarbeiten, dass man Tarifstandards nicht braucht und dass die Gewerkschaft nicht ins Haus kommt. Dazu passt es auch, dass die wenigen Betriebsversammlungen eben am Sonntag stattfinden.
Bereits in der Bibel im 5. Buch Mose, 5,15 wurde die besondere Stellung des Sonntags nicht ausschließlich religiös sondern auch sozial und humanitär begründet. Deshalb wehren sich Gewerkschaften und Kirchen immer gemeinsam gegen die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die schleichenden Aushöhlung der Sonntags- und Feiertagsruhe. Sonntagsarbeit und die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in die Nacht schadeten der Gesundheit der Beschäftigten und gefährdeten den Zusammenhalt der Gesellschaft, erklärt die kirchlich-gewerkschaftliche "Allianz für den freien Sonntag."



