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28.06.2007
Petition für Befristung von Leiharbeit

Die IG Metall Dresden hat beim Deutschen Bundestag eine Petition mit dem Ziel eingebracht, Leiharbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung auf ein Jahr zu begrenzen. Außerdem fordert sie, Betriebsräten ein Vetorecht einzuräumen, wenn ihr Unternehmen normale Arbeitsplätze in Leiharbeitsplätze umwandeln will.

Die von Mitte März stammende Petition fordert den Bundestag auf, eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beschließen, mit der die Leiharbeit auf ein Jahr begrenzt und, bei längerer Dauer, gegebenenfalls anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu überführen. Darüber hinaus sollen Tarifbedingungen wie Arbeitsbedingungen, Entgelt usw. für Leiharbeitnehmer ausnahmslos wie im Einsatzbetrieb üblich gelten. Zu guter Letzt soll das Betriebsverfassungsgesetz so ergänzt werden, dass Betriebsräte ein Vetorecht beim Umwandeln von normalen in Leiharbeitsplätze erhalten.

 

Missbrauch der Leiharbeit

 

Die ausführliche Begründung der Petition dürfte eigentlich auf der Hand liegen: Zeit- und Leiharbeit, an sich als Mittel zum Ausgleich von Auslastungsspitzen gedacht, wird zunehmend missbraucht, um Tarifbedingungen zu unterlaufen; alleinige Nutznießer sind die Unternehmen.

 

Die Opfer dieser Praxis sind zum einen die LeiharbeitnehmerInnen selbst, welche die selbe Arbeit wie ihre unbefristet angestellten KollegInnen oft für weniger Geld und zu schlechteren Bedingungen leisten, wobei man ihnen obendrein die soziale Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes vorenthält; zum anderen geraten reguläre Arbeitsverhältnisse sowie in der Folge tarifliche Beschäftigungsbedingungen unter Druck. Schlimmstenfalls entzieht sich das Unternehmen seiner Verantwortung gegenüber den MitarbeiterInnen, indem es bei Interessenkonflikten unter Ausnutzung gesetzlicher Lücken einfach auf Leiharbeitskräfte ausweicht.

 

Kein ausreichender gesetzlicher Rahmen

 

Die offizielle Begründung der Petition führt denn auch an, dass dauerhafte Arbeitsplätze oft mit Leiharbeitern besetzt werden und dadurch Neueinstellungen zur Ausnahme geraten. Das ursprüngliche Anliegen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, nämlich über Leiharbeit den Einstieg in feste Arbeitsverhältnisse zu fördern, verkehrt sich ins Gegenteil. Den Betriebsräten fehlt die rechtliche Handhabe zum Eingreifen, da sie nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz nur Einzelfälle prüfen können, falls nicht konkret nachweisbar eigene Mitarbeiter durch den Einsatz von Leiharbeitern von Kündigung bedroht sind.

 

Gesamtwirtschaftlich werden durch diese Entwicklung reguläre Arbeitsverhältnisse ausgebremst, Neueinstellungen auch bei guter Wirtschaftslage verhindert und das das unternehmerische Risiko letztlich auf dem Umweg über Leiharbeitsfirmen auf die betroffenen ArbeitnehmerInnen abgewälzt.

 

Und darum: Mitmachen!

 

Die Petition beim Deutschen Bundestag kann man noch bis zum 6. August ONLINE UNTERZEICHNEN. Auf der selben Internetseite des Bundestages existiert außerdem ein Diskussionsforum zur Petition.

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