Hinter dem etwas sperrigen Titel „Grundsätze zur Steuerung von Personalangelegenheiten in der Absatzkrise“ verbirgt sich eine Gesamtbetriebsvereinbarung bei der MAN-Nutzfahrzeuge AG zur Sicherung von Beschäftigung und Einkommen an den MAN Standorten München, Nürnberg und Salzgitter.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 12. Februar hatte der Gesamtbetriebsrat (GBR) dem Vorstandsvorsitzenden der MAN Nutzfahrzeuge AG, Herrn Weinmann über 10.000 Unterschriften von Beschäftigten übergeben, mit denen sich die Unterzeichner für eine Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld einsetzen. Diese Unterstützung fast aller MAN-Beschäftigten an den drei Standorten München, Nürnberg und Salzgitter verlieh den Verhandlungen mit dem Vorstand den notwendigen Rückenwind. So konnten Gesamtbetriebsrat und IG Metall, nach schwierigen und harten – aber am Ende konstruktiven – Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, gemeinsam die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen während der aktuellen Absatzkrise regeln. Die Vereinbarung besteht aus den vier Elementen¨Sicherheit, Einkommensabsicherung, Flexibilisierung und Qualifizierung. Jürgen Dorn, GBR-Vorsitzender: „Dieser Erfolg war nur Dank einer geschlossenen, solidarisch auftretenden Belegschaft mit Unterstützung unserer Gewerkschaft IG-Metall möglich.“
Regelungsinhalte
Für die Dauer der Kurzarbeit sind betriebsbedingte Kündigungen an allen Standorten ausgeschlossen. Die bestehenden Standortsicherungsvereinbarungen in München und Salzgitter werden darüber hinaus uneingeschränkt fortgeführt. Die Fertigungs- und Dienstleistungstiefe wird auf die Möglichkeit des Insourcings überprüft, dabei wird auf Outsourcing grundsätzlich verzichtet. Es wurde eine Aufzahlung bei Kurzarbeit auf 90 Prozent des monatlichen Nettoentgelts für alle Mitarbeiter im Tarifkreis vereinbart. Der Arbeitgeber finanziert diese Aufzahlung und wird dabei durch einen Arbeitnehmerbeitrag unterstützt. Dies erfolgt durch eine Stückelung der Sonderzahlung aus dem Ergebnis für 2008. Die Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld wird rückwirkend zum 1.1.09 gewährt. MAN fördert die Teilzeit über das gesetzliche Maß hinaus, außerdem werden auch sogenannte Sabbaticals (befristete Freistellung von mind. 6 Monaten) gefördert. Schließlich können Tarifbeschäftigte unter Zusage der Wiedereinstellung ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Dritten aufnehmen. Die Gesamtbetriebsparteien fördern Arbeitnehmerüberlassung an dritte Unternehmen. Dies jedoch nur im Falle des Einverständnisses mit den Beschäftigten. MAN plant eine Qualifizierungsoffensive während der Kurzarbeit. Dabei gilt: Qualifizierung geht vor Freistellung von der Arbeit. Dazu wurden materielle Anreize für Qualifizierung vereinbart. Jeder Mitarbeiter bekommt 18 Euro je Tag Qualifizierung gutgeschrieben.



