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16.01.2008
Siemens AG in München Perlach ist mitbestimmungsfreie Zone

2 000 Beschäftigte der Siemens AG in München Perlach haben derzeit faktisch keinen Betriebsrat. Die AUB-Mehrheit im Betriebsrat verweigert die Interessenvertretung. Seit dem 1. Januar 08 nimmt kein Betriebsrat mehr die Mitbestimmungsrechte für die Mitarbeiter wahr. Sie sind damit ohne jeden Schutz möglicher Arbeitgeberwillkür ausgeliefert.

Mitbestimmungsfreie Zone
Siemens in München-Perlach

Ein paar AUB-Betriebsräte treten die Rechte von über 2 000 Mitarbeitern auf eine engagierte Interessenvertretung und Mitbestimmung mit Füßen, blockieren notwendige Neuwahlen, weil sie an ihren Posten kleben, und schaffen so eine mitbestimmungsfreie Zone.

 

Die betroffenen Beschäftigten können damit vom Arbeitgeber eingruppiert, versetzt oder im schlimmsten Fall gar gekündigt werden, ohne dass ein Betriebsrat ihre Rechte vertritt. Bei jeder Versetzung, bei Überstundenanträgen etc. hat der Betriebsrat auf Gleichbehandlung, Gerechtigkeit und Schutz der Einzelnen zu achten. Das tut er in der Regel auch und zwar oft so, dass die oder der Einzelne davon manchmal gar nichts merkt. Ist aber kein Betriebsrat vorhanden, findet eine solche Prüfung schlicht nicht statt. Arbeitgeberwillkür wie bei Schlecker oder Aldi mitten im Herzen der Siemens AG – wie konnte das passieren?

 

Komplizierte Vorgeschichte

Nun, die Vorgeschichte ist lang und ein wenig kompliziert. Erzählt werden muss sie leider dennoch, denn es geht um die Interessen von über 2 000 Mitarbeitern, die jetzt nicht mehr vertreten werden. Alles begann im Mai 2007 mit dem Beschluss zur Integration der Siemens Business Services (SBS) in die Siemens AG. Dies war der abschließende Schritt einer langwierigen Sanierung der notorisch defizitären SBS, die damit endgültig auf die profitablen Kerngeschäfte von Siemens ausgerichtet und folglich geschäftlich und rechtlich integriert wurde.

 

Mit diesem Beschluss wurde zwischen der Siemens AG und dem Gesamtbetriebsrat ein Interessenausgleich geschlossen, der für den reibungslosen Übergang der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der einen Firma auf die andere sorgen soll, von Altersteilzeit bis zum Rentenanspruch, von Kantinennutzung bis zu Versetzungen.

 

An vielen Standorten wurden Betriebe der Siemens AG und von SBS zusammengelegt. In Perlach wurden zum 1. Januar 2008 die Betriebe der SBS (jetzt Siemens IT Solutions and Services) und der Siemens AG zu einem neuen gemeinsamen Betrieb zusammengeführt. Da der SIS-Teil des neuen Betriebes der größere ist, nimmt der ehemalige SIS-Betriebsrat das sogenannte Übergangsmandat bis zur Neuwahl wahr und ist verpflichtet, die Interessen aller Mitarbeiter am Standort Perlach zu vertreten.

 

Der Betriebsrat der Siemens AG hat nur noch ein sogenanntes Restmandat für alte Vorgänge aus dem Jahr 2007 und laut besagtem Interessenausgleich auch beratende Funktion für den SIS-Betriebsrat. Zudem muss der ehemalige SIS-Betriebsrat in dieser Situation unverzüglich Neuwahlen einleiten. Jetzt aber weigert sich die von der AUB gestellte Mehrheit des SIS-Betriebsrates, diese Aufgaben wahrzunehmen: Weder kümmert sie sich um die individuellen Vorgänge wie Versetzungen etc. außerhalb der SIS-Abteilungen, noch leitet sie die Neuwahlen ein.

 

Verweigerungshaltung der AUB-Mehrheit

Betriebsratsvorsitzende bei SIS ist Hildegard Cornudet, die bis zum 24.1.08 auch noch für die AUB im Siemens Aufsichtsrat sitzt. Nach der Hauptversammlung ist es damit endlich vorbei, weil die IG Metall die letzten Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat klar gewonnen hat und künftig alle neun Arbeitnehmersitze (ohne Leitenden Angestellten) im Siemens-Aufsichtsrat stellt, bislang waren es nur sieben. Damit ist die AUB in ihrem „Geburtshaus“ aus dem Aufsichtsrat geflogen.

 

Die Begründung für die Verweigerungshaltung des AUB-dominierten Betriebsrates ist mehr als fadenscheinig: Man habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des oben genannten Interessenausgleichs und wolle diese prüfen lassen. Der Vorgang ist skandalös: Schließlich liegt der Interessenausgleich seit Mai 2007 allen Beteiligten vor. Hätte man tatsächlich rechtliche Bedenken gehabt, hätte man diese längst juristisch klären können. Die Bedenken der AUB-Mehrheit tauchten aber erst zwei Tage vor Heiligabend 2007 auf, und offensichtlich gibt es noch nicht einmal einen Beschluss des SIS-Betriebsrates, der sein Verhalten begründen könnte - statt dessen handelt man frei Schnauze.

 

Die Bedenken sind auch inhaltlich absurd: Angeblich gäbe es zwischen der SIS und der Siemens AG keinerlei gemeinsame Arbeitsmethodik und der Zweck der SIS-Abteilungen in Perlach habe mit dem Rest der Funktionen am Standort nichts zu tun. Kaum zu glauben, dass die AUB nicht begriffen hat, dass gerade die geschäftliche Integration der SIS in die AG das Fundament des neuen Geschäftsmodells von SIS ist.

 

Annahme verweigert

Derzeit wird durch die mehrfache Annahmeverweigerung von Mitbestimmungsvorgängen durch den SIS-Betriebsrat eine Mitbestimmung schlicht unterlassen, die Geschäftsleitung war bisher nicht in der Lage, diesen Zustand zu ändern.

 

Dieser rechtswidrige Zustand kann nur durch unverzügliche Neuwahlen beendet werden, In diesem demokratischen Akt können dann die Beschäftigten klären, wie und von wem ihre Interessen vertreten werden sollen

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