Für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten gilt: Im Aufsichtsrat sitzen gleich viele Vertreter von Arbeitnehmern und Anteilseignern. Jetzt zeigt eine Studie: Mitbestimmung im Aufsichtsrat dämpft die Höhe der Vorstandsgehälter.
Die paritätische Besetzung von Aufsichtsräten darf nicht verwechselt werden mit einer echten paritätischen Mitbestimmung, im Zweifelsfall hat die Kapitalseite auch in paritätisch besetzen Aufsichtsräten immer die Mehrheit. Denn der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird stets von den Vertretern der Anteilseigner gestellt wird (vgl. § 27 Abs. 1 und 2 MitbestG) und bei Stimmengleichheit zählt seine Stimme doppelt. Dennoch wirkt sich die paritätische Besetzung von Aufsichtsräten und ihrer Ausschüsse offenbar unmittelbar auf die Politik des Unternehmens aus, auch z. B. auf die Höhe der Managergehälter.
Deutschlands Aufsichtsräte haben in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Damit sie ihre Kontrollaufgaben besser wahrnehmen können, haben viele zu ihrer Entlastung Ausschüsse eingerichtet. Diese sind jedoch nicht immer zu gleichen Teilen mit Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Denn im Gegensatz zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat selbst gibt es für Ausschüsse kaum gesetzliche Vorgaben. Wie wirkt also Unternehmensmitbestimmung in Ausschüssen? Mit dieser Frage befasst sich erstmals eine Studie von Sigurt Vitols mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Corporate-Governance-Experte des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung (WZB) hat die Struktur und die Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse in 104 börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen untersucht.
Sein Ergebnis: Arbeitnehmervertreter in den Ausschüssen eines Aufsichtsrats beeinflussen die Höhe der Vorstandsvergütung. Genauer: Mitbestimmung wirkt auf höhere Vergütungen stark dämpfend und beschränkt den aktienorientierten Anteil der Vorstandsgehälter. Für ein typisches DAX-Unternehmen gilt: Eine paritätische Besetzung des für die Vorstandsvergütung zuständigen Ausschusses dämpft die Gesamtvergütung um etwa 11 Prozent, so Vitols. Ist ein Gewerkschaftsvertreter stellvertretender Vorsitzender, dämpfe dies die Vergütung um circa 16 Prozent.
Die Rolle der Gewerkschaftsvertreter
Die Stärke der Mitbestimmung in den Ausschüssen hängt hingegen sehr stark mit der Rolle der Gewerkschaftsvertreter im gesamten Aufsichtsrat zusammen, so Vitols. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausschüsse paritätisch besetzt sind, ist signifikant höher, wenn ein externer Gewerkschaftsvertreter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist und alle Gewerkschaftsmandate im Gremium von externen Gewerkschaftsvertretern wahrgenommen werden.
"Da eine übermäßige Vorstandsvergütung zunehmend als gesellschaftlich problematisch angesehen wird, kann die Stärkung der gewerkschaftlichen Präsenz im Aufsichtsrat durch die Ergebnisse der Studie somit positiv bewertet werden", folgert der WZB-Forscher. Aus dem gleichen Grund spricht er sich für eine gesetzliche Verankerung des Prinzips der Parität in Ausschüssen aus. Für die Aktionäre entstünden dadurch keine Nachteile.



