In dem am Dienstag veröffentlichten DGB-Ratgeber Lohnsteuer-ABC für 2008 wird allen Lohnsteuerpflichtigen geraten, die Pendlerpauschale auch für 2007 zu beantragen. Sie sollten bei der Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung die alte, das heißt bis Ende 2006 gültige Pendlerpauschale ansetzen.
Angesetzt werden sollte entweder die volle Kilometerzahl für die Wege zur Arbeit, die mit dem Auto oder anderen privaten Verkehrsmitteln zurückgelegt werden oder die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Nach derzeitigem Rechtsstand wird das Finanzamt diese Angabe zwar nicht akzeptieren. Gegen diesen Bescheid sollten die Steuerpflichtigen aber auf jeden Fall Einspruch einlegen. Damit wird sicher gestellt, dass ihr Recht auf Berücksichtigung der ungekürzten Pendlerpauschale im wahrscheinlichen Fall eines günstigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr gewahrt bleibt.
„Noch besser wäre es natürlich, wenn die Bundesregierung nicht erst auf ihre Niederlage vor dem höchsten deutschen Gericht warten würde, sondern sofort die Rechtslage von 2006 wieder herstellen würde“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Dienstag in Berlin. „Wer in kürzester Frist Milliarden Euro-Beträge bereitstellt, um das Unvermögen inkompetenter und leichtfertiger Bankvorstände wie z.B. bei der IKB zu kaschieren, sollte erst recht dazu bereit sein, einen verfassungswidrigen Fehler einzugestehen und umgehend vollständig zu korrigieren.“
Der Ratgeber Lohnsteuer-ABC steht auf der Internetseite des DGB zum Download bereit.
Ein Musterschreiben zum Einspruch "Pendlerpauschale" gibt es hier.



