Das vom DGB Bayern initiierte Volksbegehren zum Mindestlohn ist vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt worden. Der DGB Bayern sieht sich trotz der Ablehnung als „Sieger in der Sache“. „239.000 Unterschriften, sind und bleiben ein eindrucksvolles Signal, dass der Mindestlohn von der Bevölkerung eingefordert wird“, sagte Fritz Schösser nach der Urteilsverkündung.
Das Gericht bestätigte mit seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung die Auffassung des bayerischen Innenministeriums, wonach für die Festsetzung von Mindestlöhnen nicht das Land, sondern der Bund zuständig sei. Der Bund habe von seiner konkurrierenden Gesetzgebung zur Festlegung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht, es gäbe daher keinen Raum für landesrechtliche Regelungen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Dissenting vote
Zwei der neun Verfassungsrichter kommen zu einem ganz anderen Urteil. In einem Sondervotum (dissenting vote) vertreten sie die Auffassung, dass das Volksbegehren mit dem Entwurf eines Bayerischen Mindestlohngesetzes zugelassen werden müsse. In dem Sondervotum, aus der Feder des Verfassungsrechtlers Dr. Klaus Hahnzog kommen sie zu der Schlussfolgerung: Eine erschöpfende und damit abschließende Regelung des Bundes liege nicht vor. Es fehle schon am Erfordernis, dass die Feststellung, eine erschöpfende Regelung des Bundes sei gewollt, „klar“ aus dem Gesetz zu entnehmen ist.
Keine Entscheidung über den Mindestlohn
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe heute nicht über den Mindestlohn entschieden, sondern die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Land in den Fokus seiner Entscheidung gestellt, so Bayerns DGB-Vorsitzender Fritz Schösser: „Von keinem Prozessbeteiligten ist je in Frage gestellt worden, dass das beantragte Volksbegehren zum Mindestlohn eine überwältigende Mehrheit in der Bevölkerung gefunden hätte.“
„In der Sache ‚Mindestlohn’ allerdings hat der Verfassungsgerichtshof nichts entschieden. Die gesellschaftspolitische Notwendigkeit von Mindestlöhnen nimmt von Tag zu Tag vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise zu.“
Der DGB Bayern versuche deshalb auch zukünftig auf allen Ebenen eine umfassende und abschließende Mindestlohnregelung zu erreichen. Schösser: „Im Volksbegehren sah der DGB eine Chance dem sozialpolitischen Fortschritt in Bayern mit Hilfe des Artikels 169 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung eine Bahn zu brechen. Bayern als Vorbild für den Bund, das war unser Ziel.“
Thema bei den anstehenden Wahlen
Jetzt liegt die Lösung des Problems allein beim Bund. Schösser kündigte an: „Jetzt muss der Druck auf die Bundesregierung verstärkt werden. Der DGB Bayern wird den Mindestlohn bei den bevorstehenden Wahlen für das Europaparlament und den Deutschen Bundestag ganz oben auf der politischen Agenda haben.“ Der DGB fordere eine Neujustierung der Arbeitsmarktpolitik, die ein abgestuftes Interventionsverfahren ermögliche. Schösser: „Der Dreiklang muss heißen: Tarifautonomie stärken durch Rücknahme der arbeitsmarktpolitischen Sünden der Vergangenheit, die konsequente Ausweitung des Entsendegesetzes und die Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohnes. Es geht um nichts weniger als um die Arbeitsverfassung unserer Gesellschaft, in der Existenz sichernde Einkommen für hart arbeitende Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollten.“



