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16.06.2007
DGB: Kinderzuschlag ausbauen, Armut vermeiden

In der Koalitionsrunde am Montagabend wird im Rahmen der Neuregelung des Niedriglohnsektors auch der Kinderzuschlag Thema sein. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach fordert die Koalition auf, den Kinderzuschlag auszubauen und die Anrechnungsbedingungen zu lockern, um damit die HartzIV-Bedürftigkeit von Familien zu vermeiden.

Annelie Buntenbach

Immer mehr Kinder in Deutschland sind arm. Gleichzeitig ist Erwerbstätigkeit in zunehmendem Maße kein ausreichender Schutz vor Armut mehr. Das Phänomen der Working Poor ist endgültig in Deutschland angekommen. Am Jahresende 2006 waren 1,9 Mio. Kinder unter 15 Jahre auf Sozialgeld (Hartz IV) angewiesen.

 

 „Der DGB fordert es schon lange: Geringverdiener dürfen nicht wegen ihrer Kinder zu Hartz IV-Empfängern werden. Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Sozialgeld sollte vorrangig Arbeitslosen und Menschen in schwierigen Lebenslagen den Lebensunterhalt im Sinne eines Auffangnetzes sichern, nicht aber zur ,Normalität’ für viele Niedriglohnempfänger werden“, sagt Annelie Buntenbach. „Der Ausbau des Kinderzuschlags und großzügigere Anrechnungsregeln beim Einkommen der Eltern würden unkompliziert Abhilfe schaffen.“

 

Der DGB hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet (siehe Juni-Ausgabe von „Arbeitsmarkt aktuell“ im Anhang)

 

Diese Anregungen seien relativ einfach umsetzbar, da die Verwaltungsstrukturen dafür – die Kindergeldkasse - bereits existierten, erläutert DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach und mahnt rasches Handeln an: „Alle reden davon, dass wir mehr für Kinder tun müssen. Genauso notwendig wie die Ausweitung der Kinderbetreuungs-Angebote ist es, Kinder aus der materiellen Armut zu holen. Gerade Kinder von HartzIV-Empfängern haben auch bei der Bildung häufig das Nachsehen. Wir sollten alles dafür tun, dass Armut und Bildungsarmut nicht länger vererbt werden.“

 

 

Hintergrund Kinderarmut und Kinderzuschlag

Am Ende des Jahres 2006 waren knapp zwei Millionen Kinder unter 15 Jahre auf Sozialgeld (Hartz IV) angewiesen. Immer mehr Familien sind abhängig von dieser Fürsorgeleistung: Von Februar 2006 bis Februar 2007 ist die Gesamt-Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 5,4 Prozent zurückgegangen, die der hilfebedürftigen Familien stieg im selben Zeitraum jedoch um knapp vier Prozent. Besonders armutsanfällig sind dabei Alleinerziehende – 636 000 leben derzeit auf Hartz IV-Niveau.

 

Ein sinnvoll gestalteter Kinderzuschlag könnte hier gegensteuern.

 

Derzeit kommt er nur Eltern zugute, die ihren Bedarf (ALG II-Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) durch eigenes Einkommen decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Wenn Eltern weniger Einkommen erzielen, als ihr eigener Bedarf ausmacht, erhalten sie den Kinderzuschlag nicht. Sie werden also wegen der Kinder zu Hartz IV-Empfängern. Aber auch, wenn Eltern mit ihrem Einkommen den eigenen und den Bedarf ihrer Kinder nicht decken können, gehen sie leer aus. Parallel zum ALG II bzw. Sozialgeld wird der Kinderzuschlag nicht gezahlt.

 

Der enge Einkommenskorridor und rigide Anrechnungsbestimmungen beim Elterneinkommen führten dazu, dass mit rund 16 400 Eltern (Stand Dezember 2006) nur ein Bruchteil der Bedürftigen in den Genuss dieser Leistung kommt.

 

Der DGB plädiert dafür, den Kinderzuschlag auch dann zu gewähren, wenn das Einkommen der Eltern ihren eigenen Lebensunterhalt weitgehend (etwa 80 Prozent) abdeckt und sie das Einkommen aus Vollzeitarbeit (bei Ehepaaren) bzw. bei Alleinerziehenden aus einer Erwerbstätigkeit von mindestens 30 Wochenstunden erzielen.

 

 

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