aktueller Pfad: Home » Nachrichten » Ansicht
20.10.2006
Beitrag von Siemens völlig unzureichend

(Pressedienst 89/2006) Die IG Metall begrüßt heute die Bereitschaft der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen den Beschäftigten des insolventen Handyherstellers BenQ zu helfen.

 Die Landesregierungen der beiden Bundesländer wollen sich bis zum Jahresende an den Kosten für Weiterqualifikation und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen beteiligen. Das ist ein Ergebnis des zweiten Gesprächs von Vertretern der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, der IG Metall, Siemens und BenQ.

Heftige Kritik übte die IG Metall erneut an der Haltung des Siemens Konzerns. Es fehle sowohl an der Unterstützung des Fortführungskonzeptes, als auch an einem angemessenen finanziellen Beitrag zur Transfergesellschaft, die zum Jahresanfang 2007 starten soll.

Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Der Beitrag von Siemens entspricht in keiner Weise der Verantwortung die Siemens an dem ganzen Schlamassel hat. Wer seinen Beschäftigten Standortsicherheit und im Falle betriebsbedingter Kündigungen bei BenQ Abfindungen nach dem Sozialplan von Siemens verspricht, kann sich jetzt nicht mit solch lächerlichen Beträgen aus der Verantwortung stehlen.“

Franz Tölle, Bezirkssekretär der IG Metall in Nordrhein-Westfalen forderte einen finanziellen Beitrag des Siemens-Konzerns in Höhe von 200 Millionen Euro. Franz Tölle sagte: „Siemens ist in der Pflicht. Garantien die das Unternehmen gegeben hat, müssen jetzt eingehalten werden. “ Nach Ansicht der IG Metall wäre Siemens allein durch die Einhaltung der Sozialplanansprüche der ehemaligen Siemens-Beschäftigten zur Zahlung von Ausgleichsansprüchen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro verpflichtet. Weitere 50 Millionen Euro sollte Siemens zur Ausstattung einer Transfergesellschaft beitragen.

Die IG Metall wird weiterhin alle rechtliche Mittel ausschöpfen um ihre Ziele zu erreichen.
Dazu gehört die Empfehlung an die BenQ-Beschäftigten nachträglich dem Übergang der Arbeitsverhältnisse von Siemens auf BenQ zu widersprechen und damit eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei der Siemens AG notfalls gerichtlich herbeizuführen. Werner Neugebauer verwies in diesem Zusammenhang auf ein Grundsatzurteil des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichtes, der in einem ähnlich gelagertem Fall den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Klägerin mit der Veräußerin festgestellt hat. (Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 )

Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Matthias Jena, Pressesprecher der IG Metall Bayern;
mobil: 0170 / 33 33 652

Druckansicht weiterempfehlen
Share/Bookmark/Subscribe


Tarifrunde 2012

Kampagnen der IG Metall:

Sie benötigen eine aktuelle Version des Flash-Players, damit dieses Video angezeigt werden kann.
Flash-Player aktualisieren.

Sie benötigen eine aktuelle Version des Flash-Players, damit dieses Video angezeigt werden kann.
Flash-Player aktualisieren.