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12.07.2008
Die seltsamen Vorstellungen des Dr. Hundt

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnt vor einem Schaden für Beschäftigung und Tarifautonomie durch Mindestlöhne. Mit ihrer Forderung nach Mindestlöhnen würden die Gewerkschaften "an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen". Deshalb sollten die Gewerkschaften gemeinsam mit den Arbeitgebern gegen Mindestlöhne kämpfen.

Dieter Hundt
Bild BDA

Das bewährte deutsche System der Tarifautonomie zeichne sich dadurch aus, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam, im gegenseitigen Interessenausgleich angemessene Arbeitsbedingungen vereinbaren, schreibt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau.

 

Soweit kann man dem Arbeitgeberfunktionär sicherlich zustimmen, seine Schlussfolgerungen allerdings sind abenteuerlich: „Wenn nun Gewerkschaften staatliche Eingriffe in die Lohnfindung fordern und unterstützen, sägen sie an dem Ast, auf dem sie sitzen.“ Hundt nennt das eine „fahrlässige Beschädigung der Tarifautonomie“ der mittelfristig zum Bedeutungsverlust der Gewerkschaften führen würde:

 

Der Arbeitgeberpräsident scheint sich heftige Sorgen um die Zukunft der deutschen Gewerkschaften und die Tarifautonomie zu machen: „Denn warum sollten sich Arbeitnehmer weiterhin in Gewerkschaften engagieren, wenn der Staat durch gesetzliche Mindestlöhne die wichtigste Materie der Tarifpolitik bestimmt?“

 

Es ist also ais Sicht des Präsidenten der BDA nur die reine Sorge um seinen Lieblingsgegner, wenn er die Gewerkschaften auffordert, gemeinsam mit den Arbeitgebern gegen den Mindestlohn vorzugehen.

 

Dazu sei Herrn Hundt gesagt, er könnte wirklich etwas für die Tarifautonomie tun, wenn er z. B. im eigenen Verband mal dafür sorgen würde, dass sich nicht jeder Arbeitgeber nach Lust und Laune aus der Tarifbindung verabschieden kann – kurzes Fax an den Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie genügt.

 

Was Hundt entweder nicht weiß, (warum sagt ihm das keiner seiner vielen Referenten?) oder – schlimmer noch – einfach nicht zur Kenntnis nehmen will, ist dass die Gewerkschaften in ihrer Position zum Mindestlohn einen eindeutigen Dreiklang formuliert haben: zuerst vernünftige Tarifverträge, dann Branchenmindestlöhne und schließlich gesetzliche Mindestlöhne.

 

Die Mindestlöhne sind nur Haltelinien nach unten, der Mindestlohn ist nun gerade kein Angriff auf die Tarifautonomie, sondern stärkt diese! Er ist eine Haltelinie, um die Lohnspirale nach unten zu stoppen. Diese darf nicht unterschritten, aber nach dem Günstigkeitsprinzip sehr wohl überschritten werden.

 

Der Mindestlohn ist für die Tarifautonomie nichts anderes als andere gesetzliche Untergrenzen. Urlaub, Arbeitszeiten oder die Entgeltfortzahlung sind gesetzlich als Untergrenzen festgeschrieben; sie sind somit die Grenze, die auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Und die Praxis zeigt, dass diese Grenze anerkannt ist und tariflich deutlich bessere Regelungen verhandelt wurden.

 

Nach der Logik des Arbeitgeberpräsidenten müssten die Gewerkschaften für die Abschaffung des Bundesurlaubsgesetzes eintreten und die Aufhebung des Arbeitszeitgesetzes fordern. Nach der gleichen Logik könnte Hundt auch die Siebenten-Tags-Adventisten auffordern, für die völlige Freigabe von Alkohol an alle einzutreten oder der katholischen Kirche vorschlagen, für ….. – aber lassen wir das.

 

 

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