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Automobilkonferenz 2010
02.09.2009

Von: MJ

Mindestlöhne: In Westeuropa über 8,40 Euro

Auch in der Wirtschaftskrise sind in wichtigen europäischen Ländern die Mindestlöhne leicht gestiegen. 20 von 27 EU-Ländern haben einen gesetzlichen Mindestlohn. In Westeuropa liegt die für alle Arbeitnehmer verbindliche Lohnuntergrenze meist über 8,40 Euro. In Luxemburg liegt der Mindestlohn sogar knapp unter zehn (genau 9,73) Euro, in Frankreich knapp unter neun (8,82) Euro.

Mindestlöhne: EU-Nachbarn erhöhen auch
2009 (zum Vergrößern bitte anklicken)

Eine Ausnahme bildet nur Großbritannien, wo der Mindestlohn von 5,73 Pfund umgerechnet 6,41 Euro beträgt - eine Folge des niedrigen Wechselkurses. Dies geht aus der aktuellen Bestandsaufnahme hervor, die der Tarifexperte Dr. Thorsten Schulten, für das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat.

In den meisten Ländern stiegen die Mindestlöhne zuletzt am 1. Januar. Frankreich, die Niederlande und Luxemburg haben die gesetzliche Verdienstuntergrenze seitdem jedoch ein weiteres Mal angehoben. In Großbritannien ist die nächste Erhöhung zum 1. Oktober bereits beschlossen.

Mindeslohn ist Beitrag zur Stabilität

"In der Krise leisten die Mindestlöhne einen wichtigen Beitrag zur Stabilität von Lohneinkommen und wirken zugleich als Deflationsbremse", sagt Forscher Schulten. Allerdings wirkten sich Wirtschaftskrise und zunehmende Arbeitslosigkeit in zahlreichen Ländern auch auf die Mindestlohnentwicklung aus. Die jüngsten Erhöhungen seien daher oft geringer ausgefallen. In einigen Ländern gab es seit mehr als einem Jahr keine Anhebung; in Irland wird sogar über eine Senkung des Mindestlohnniveaus diskutiert. "Das hätte jedoch ökonomisch fatale Folgen und würde dazu beitragen, die Krise weiter zu verschärfen", sagt Schulten.

Dänemark, Schweden, Finnland, Deutschland, Österreich, Italien und Zypern haben bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten dieser Länder verfügen aber über "funktionale Äquivalente, die ihnen eine hohe Tarifbindung sichern und damit ein weitgehend funktionierendes System tarifvertraglicher Mindestlohnsicherung möglich machen". Nur für Deutschland gelte dies nicht, so Schulten.

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