Die IG Metall hat die Teileinigung der Großen Koalition zum Mindestlohn kritisiert. „Diese Regelung greift zu kurz und führt nicht zu einer umfassenden Vermeidung von Armutslöhnen“, sagte der IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters am Dienstag in Frankfurt.
Vor dem Beirat seiner Gewerkschaft kritisierte Peters außerdem, dass die Regelung „den Arbeitgebern praktisch ein Vetorecht einräumt, mit dem sie jede Erweiterung des Entsendegesetzes blockieren können.“ Diese Regelung werde in Deutschland bestenfalls zu einem Flickenteppich mit Riesenlöchern führen, das Problem der Armutslöhne aber nicht beseitigen.
Angesichts der tragischen Einkommenssituation vieler Menschen in Deutschland zeuge die Blockadepolitik der Union von großer Verantwortungslosigkeit. Peters ermunterte den SPD-Vorsitzenden Kurt Beck, bei seiner Haltung zu bleiben, und sich weiterhin für einen „Mindestlohn einzusetzen, der diesen Namen verdient.“ Die IG Metall strebt einen flächendeckenden Mindestlohn an, der auf geltende Tarifverträge beruht. Dort wo diese nicht greifen, soll eine gesetzliche Untergrenze für Sicherheit sorgen.
Trostpflaster statt grundsätzliche Lösung
Auch der DGB-Vorsitzende Michael Sommer regierte enttäuscht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses:
„Das ist kein großer Wurf, sondern ein winzig kleiner Kompromiss. Was die große Koalition da ausgeheckt hat, kann man nur als Trostpflaster bezeichnen: Die 2,5 Mio. Niedriglohn-Empfänger müssen wegen der chronischen Blockadehaltung der Union weiter auf eine grundsätzliche Lösung zur Bekämpfung der Hungerlöhne in Deutschland warten.“
Auch das Mindestarbeitsbedingungsgesetz von 1952 stelle kein ausreichendes Auffangnetz dar. Ein gesetzlicher Mindestlohn hingegen hätte mit einem Schlag Klarheit geschaffen: Unter 7,50 Euro pro Stunde darf kein Beschäftigter nach Hause gehen! Die Politik hätte die Unternehmen in die Pflicht nehmen müssen - so können Arbeitgeber in vielen Branchen auch weiterhin Dumpinglöhne zahlen und Beschäftigte auf den Staat verweisen, der die Armutslöhne mit staatlichen Transferleistungen aufstocken soll, sagte Sommer.
Doch der DGB werde nicht locker lassen bei seinem Ziel, den gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen und dieses Thema auch im nächsten Wahlkampf zum zentralen Anliegen machen.
In der Bevölkerung: breite Mehrheit dafür
Anders als in der Großen Koalition gibt es in der Bevölkerung eine große Mehrheit für die Einführung von Mindestlöhnen.
57 Prozent aller Befragten sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland aus. In einer N24-/Emnid-Umfrage, sind es 60 Prozent der Bundesbürger, die sich für die Einführung eines generellen Mindestlohns aussprechen, in einer aktuellen Online-Umfrage bei tagesschau.de, sind es sogar 81 Prozent, die einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer für notwenig halten.
Befragt nach einer angemessenen Höhe fanden 89 Prozent der Befürworter einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde als „angemessen“ (53 Prozent) oder „zu niedrig“ (36 Prozent). Nur sechs Prozent befanden diesen Betrag für „zu hoch“. Mit höherem Alter der Befragten nimmt die Auffassung zu, dass ein Stundenlohn von 7,50 Euro als Mindestsatz „zu niedrig“ ist. So waren 41 Prozent der über 60-jährigen Befürworter eines Mindestlohns dieser Ansicht.
Insbesondere Befürworter aus Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro (43 Prozent) vertraten den Standpunkt, dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro die Stunde noch „zu niedrig“ sei. Mit 44 bzw. 46 Prozent waren Arbeitslose bzw. Arbeiter, die einen Mindestlohn befürworten, dieser Auffassung.
Das vollständige Umfrageergebnis gibt es auf den Seiten von Mindestlohn.de.



