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11.04.2007
DGB: Armutsrisiko bei Zeitarbeit beseitigen

Jeder achte (12,4 %) Zeitarbeitnehmer in Deutschland verdient nach Angaben des DGB so wenig, dass er ergänzend Hartz IV-Leistungen erhält. Etwa die Hälfte der neu geschaffenen Arbeitsplätze entstehen derzeit im Bereich der Zeitarbeit. Zeitarbeit entwickelt sich damit in vielen Bereichen immer mehr zur Billigkonkurrenz in den Einsatzbetrieben.

"Damit zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen steckt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht absichern. Dabei handelt es sich vorwiegend um MitarbeiterInnen von Unternehmen, die den DGB-Tarifvertrag mit der Branche unterlaufen und niedrigere Verträge mit sog. christlichen Gewerkschaften abgeschlossen haben", betonte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer.

 

Die Tarifgemeinschaft des DGB hat mit beiden großen Verbänden der Zeitarbeitsbranche - dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Zeitarbeit (IGZ) Tarifverträge abgeschlossen, die den Beschäftigten spürbare Verbesserungen bringen.

 

Die Tarifverträge beinhalten sowohl für West- als auch für Ostdeutschland die 35-Stunden-Woche, Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen und Arbeitsbedingungen, die über dem bisherigen Standard in der Zeitarbeitsbranche liegen.

 

Die Vorteile der Tarifverträge können jedoch nur dann gesichert und ausgebaut werden, wenn sich die Beschäftigten der Zeitarbeit gewerkschaftlich organisieren. Das ist Voraussetzung für die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften in zukünftigen Tarifverhandlungen.

 

Die vom DGB auf der Basis der amtlichen Statistik ermittelten Zahlen belegten, wie dringlich die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge ist, die der DGB mit den großen Zeitarbeitsverbänden abgeschlossen hat. „Es sei höchste Zeit, das Armutsrisiko in der Zeitarbeit zu beseitigen", unterstrich Sommer. Er fordere deshalb Bundesarbeitsminister Müntefering auf, durch die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz endlich grünes Licht für den vereinbarten Mindestlohn bei der Leiharbeit zu geben. Auch ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro würde die unerträglich niedrigen Stundenlöhne verhindern, die manche skrupellosen Zeitarbeitsfirmen zahlten.

 

Von den 556.202 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Zeitarbeit erhielten nach Berechnungen des DGB im Herbst 2006 knapp 69.000 (12,4 %) ergänzend Hartz IV. Fast bei allen Betroffenen (94 %) handelte es sich dabei um Vollzeitbeschäftigte. Jede(r) sechste (16,6 %) Zeitarbeitnehmer(in) ohne Berufsausbildung war auf Hartz IV angewiesen, bei ihren ausgebildeten KollegenInnen sei es fast jede(r) Zehnte (10,3 %).

 

Auch in der IG Metall gubt es mehrere Arbeitskreise die sich mit dem ständig wachsendem Problem der Zeitarbeit befassen und versuchen sowohl den betroffenen Beschäftigten kompetent Rat und Hilfe anzubieten, als auch eine drohende Billigkonkurenz in den Betrieben zu verhindern oder einzudämmen. Wie z.B. der 2006 von der IG Metall Erlangen ins Leben gerufene Arbeitskreis, er vernetzt BetriebsrätInnen aus den verschiedenen Erlanger Siemens-Betrieben.

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