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30.03.2007
IG Metall stellt Strafantrag

In der Affäre um Millionenzahlungen an Wilhelm Schelsky, den eben zurückgetretenen Chef der AUB, wird die IG Metall Strafantrag und Strafanzeige nach Paragraph 119 Betriebsverfassungsgesetz stellen.

Wilhelm Schelsky

Dies hat der Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung bestätigt. Am Montag, wird der Vorstand der IG Metall einen entsprechenden Beschluss fassen.

 

Der frühere Betriebsratschef Schelsky hat von Siemens Beraterhonorare in zweistelliger Millionenhöhe erhalten und damit nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler die AUB teilweise finanziert. "Wir halten das für einen Straftatbestand, den wir nicht hinnehmen wollen. Wir wollen auch nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass wir so etwas dulden", sagte IG-Metall-Chef Peters.

 

Nach Paragraph 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer „eine Wahl des Betriebsrats (..) durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst (Abs. 1,1), bzw. ein Mitglied (..) des Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen (..) begünstigt“ (Abs1,3).

 

Die Straftat des § 119 BetrVG wird nach dessen Absatz 2 "nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft" verfolgt. Ein Antragsrecht der betroffenen und geschädigten Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Das Gesetz soll die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb gewährleisten.

 

Eine Strafanzeige wegen Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds dürfte in dieser Form und der deutschen Rechtsgeschichte nahezu einmalig sein, zumindest ist uns derzeit kein vergleichbarer Fall bekannt.

 

Nach Erkenntnissen der Ermittler sind offenbar allein in den Jahren 2001 bis 2005 Zahlungen in Höhe von über 14 Millionen Euro von Siemens an Schelsky geflossen. Siemens hatte die Zahlungen eingestellt, nachdem die Zahlungen bei einer Betriebsprüfung aufgefallen waren und Schelsky trotzt entsprechender Aufforderung keine entsprechenden Gegenleistungen belegen konnte.

 

IG Metall Vertreter wundern sich schon lange über das offensichtliche Missverhältnis zwischen dem sehr niedrigen Mitgliedsbeitrag von 8 Euro den die AUB von ihren Mitgliedern erhebt und dem Aufwand den die AUB betreibt.

 

Selbst wenn die von der AUB genannte Zahl von 32 000 Mitgliedern stimmen sollte – was in der IG Metall bezweifelt wird – so ergäbe das Beitragseinnahmen von etwa 3 Mio. Euro im Jahr. Wie sich mit einem solchen Budget neun Landesgeschäftsstellen und eine Bundesgeschäftsstelle, die üppigen Wahlkämpfe bei Betriebsratswahlen, massenhaftes Verschenken von Bayern-Losen und aufwendige Großflächenplakate finanzieren lassen ist bis jetzt ein gut gehütetes Geheimnis der AUB.

 

Ob die Zahlungen des Siemenskonzerns an Schelsky dazu dienten die AUB zu finanzieren und Siemens sich somit eine arbeitgeberfreundliche „Interessensvertretung“ im Betriebsrat sichern wollte, werden nun die Gerichte klären.

 

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