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23.06.2009
„Chef, ich gehe dann jetzt mal pinkeln“

Wohl fast jeder Vorgesetzte würde so eine Mitteilung als Belästigung oder Zumutung empfinden. Nicht so bei der Firma Hoerbiger (Schongau). Dort will es die Geschäftführung ganz genau wissen: Sie hat An- und Abmeldelisten eingeführt, in die sich die Beschäftigten eintragen müssen, wenn sie die Toilette außerhalb der offiziellen Pausen aufsuchen wollen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Abmahnung.

solche Bilder veröffentlichen wir sonst
nicht, Hoerbiger macht´s nötig

In einem betriebsinternen Schreiben an die Abteilungsleiter heißt es:
„Der Mitarbeiter trägt sich beim Verlassen des Arbeitsplatzes in die ausgegebenen Listen ein  (…) und meldet sich beim Vorgesetzten ab und an. Das Ab- und Anmelden gilt für ALLES (auch für Raucherpausen und Toilettengänge) - Bei Zuwiderhandlung Abmahnung.“

Auch Gespräche mit dem Betriebsrat verboten

Und an anderer Stelle steht in dem Schreiben:
„-kein Verlassen des Arbeitsplatzes, um mit dem BR zu reden - Verweis auf Pausenzeit - Bei Zuwiderhandlung Abmahnung."

Der ganze Brief von Dr. Alexander Sauer, Leiter Operations, ist in diesem abgehackten Kommandoton formuliert, wie er in dieser Form auf keinem Kasernenhof mehr zu finden ist.

Weil es gar so unglaublich ist, haben wir wörtlich aus dem Schreiben - das uns vorliegt - zitiert. Der Herr Sauer macht sich offenbar große Sorge, ob seine Anweisungen auch wirklich eingehalten werden: „Ich werde dies kontrollieren und erwarte von allen Vorgesetzten in der Montage die Umsetzung.“

Keinerlei Rechtsgrundlage

Zwar haben einige Arbeitsgerichte entschieden, dass es grundsätzlich rechtlich zulässig ist, Toilettengänge nicht auf die bezahlte Arbeitszeit anzurechnen. Aber klar ist auch, dass solche Änderung den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates nach § 87 BetrVG unterliegen. D.h., der Betriebsrat muss solchen Änderungen zustimmen. Eine solche Zustimmung hat es nicht gegeben. Im Gegenteil, der Betriebsratsvorsitzende Dieter Tschui ist stocksauer: „Das greift alles in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein - das können wir uns doch nicht bieten lassen.“

Beschäftigte unter Druck

Hoerbiger hat angekündigt, im Landkreis Weilheim-Schongau etwa 400 der insgesamt 2.000 Stellen streichen zu wollen. Der Standort Schongau soll mit 126 der insgesamt 430 Stellen betroffen sein. Unter den Beschäftigten geht die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes um. In diesen Zeiten glaubt die Geschäftsführung offenbar, sich alles erlauben zu können. Auch wenn solche Regelungen wenig mit moderner Personalführung zu tun haben, dafür aber umsomehr mit einer Zeit, als es weder Arbeitnehmerrechte noch Schutzgesetze gab.

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