(Pressedienst 33 / 2007) Die Große Tarifkommission der IG Metall Bayern hat einstimmig eine Solidaritätserklärung an die Beschäftigten bei der Telekom beschlossen und die Unterstützung der IG Metall Bayern für die streikenden Kolleginnen und Kollegen zum Ausdruck gebracht.
Rendite rauf, Löhne runter, Arbeitsplätze weg - diese Pläne des Telekomvorstandes sind eine Provokation und eine Zumutung für alle 50 000 Beschäftigten.
Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Die Beschäftigten werden wie Schachfiguren in den jeweiligen Unternehmensstrategien hin und her geschoben: Zuerst wird die Arbeitszeit verkürzt und die Gehälter entsprechend gesenkt. Begründung: Arbeitsplätze sichern. Nach einiger Zeit wird die Arbeitszeit wieder erhöht, das davor schon gesenkte Gehalt jedoch noch einmal gekürzt. So weit sind wir schon – in viel zu vielen Unternehmen und Betrieben - und auch die Sprache ist bekanntlich verräterisch. Was früher „Erpressung“ genannt worden ist, heißt heute „notwendige Anpassungsmaßnahme“ zur Renditesteigerung.
Das ist nicht hinnehmbar! Wir nennen Erpressung auch in Zukunft Erpressung! Und wo wir damit konfrontiert sind, werden wir uns wehren! Darum unterstützen wir die Beschäftigten der Telekom bei ihrer Auseinandersetzung mit der Konzernspitze.“
Der Telekomvorstand begründet sein Vorhaben mit Kostenvorteilen bei der Konkurrenz und notwendiger Verbesserung des Services. Verbesserung von Qualität und Service ist ständige Aufgabe aller Betriebe und die Beschäftigten leisten dazu einen wertvollen Beitrag.
Aber solche Verbesserungen schafft man nicht, in dem man die Beschäftigten beschimpft und beleidigt, wie das der Vorstandschef der Deutschen Telekom, René Obermann macht.
Scharf kritisiert wurde durch die Tarifkommission der IG Metall auch, dass der Telekomvorstand offenbar versucht, auf den Streik durch Einsatz von zusätzlichen Leiharbeitern zu reagieren. Leiharbeitsbeschäftigte müssen nach § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht in einem bestreikten Betrieb arbeiten. Sie besitzen ein Leistungsverweigerungsrecht. Damit soll gesetzlich verhindert werden, dass sie gezielt als Streikbrecher eingesetzt werden. Ein zusätzlicher Einsatz von Leiharbeitskräften ist ohne Zustimmung des Betriebsrates wäre ein gezielter Gesetzesbruch.


