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23.03.2007
Sozialabbau – jetzt auch in der Unfallversicherung?

Die Bundesregierung plant bis Ende 2008 eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Die IG Metall Bayern sieht in den bisher bekannt gewordenen Plänen einen Angriff auf das bestehende Modell und die Gefahr des weiteren Abbaus sozialer Leistungen.

Zurzeit erleben wir, dass alle Bereiche der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland auf den Prüfstand gestellt werden. Für viele unbemerkt ist nach Rente-, Gesundheit- und Pflegeversicherung  jetzt auch die Unfallversicherung in den Sog der Reformdiskussion geraten.

 

Im Juni 2006 hat die Bund-Länder-Kommission ein Eckpunktepapier verabschiedet. In diesem wird einerseits unter dem Begriff "Straffung der Organisation" die Fusion von Berufsgenossenschaften gefordert. Bis zum 30. Juni 2008 sind entsprechende Konzepte vorzulegen, wie von zurzeit 26 auf 9 Berufsgenossenschaften im Jahre 2012 reduziert werden kann.

 

Bisher bekommen Beschäftigte, die eine Berufskrankheit, einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, eine lebenslange Rente. Die Höhe hängt vom Jahreseinkommen und der erlittenen Schädigung ab. Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent wird eine dauerhafte Rente gezahlt. Fast 50 Prozent der bisherigen Unfallrentenbezieher haben eine Erwerbsminderung von 20 Prozent, weitere 25,8 Prozent haben eine Erwerbsminderung von 30 Prozent.

 

Nach Willen des Gesetzgebers soll der Rentenbezug künftig nur noch bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente gelten. Gleichzeitig soll ein Rentenbezug erst ab einer verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 30 Prozent möglich sein. Weiter sollen Gesundheitsschäden, die zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 Prozent führen, künftig pauschal entschädigt werden, was in etwa 90 Prozent der Rentenfälle durch Erwerbsminderung entspricht.

 

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG Metall Bayern hat in einer Resolution gefordert, dass im Sinne der Verbesserung der Qualität von Prävention und der Rehabilitationsdienstleistungen eine wirkliche Weiterentwicklung mit einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung verwirklicht wird. Im Rahmen der Fusionen muss gewährleistet werden, dass weiter das Branchenprinzip gilt und damit auch branchenbezogene Präventionen erhalten bleiben. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Berufsgenossenschaften weiterhin leistungsfähige Träger bleiben.

 

Der Arbeitskreis kritisiert insbesondere die geplante neue Untergrenze für Entschädigungen (30% Minderung der Erwerbsfähigkeit, statt bisher 20%), die geplante Abgeltung minderschwerer Gesundheitsschäden durch Einmalzahlungen, die geplante Aufsplittung der bisherigen Unfall- und Berufskrankheitsrenten in zwei Leistungen
sowie das geplante Erlöschen der Unfall- und Berufskrankheitenrente beim Eintritt ins gesetzliche Rentenalter.

 

In der genannten Resolution fordert der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG Metall Bayern, die Berufsgenossenschaft als leistungsfähige Träger zu erhalten. Die Arbeitgeber werden aufgefordert endlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung in den Unternehmen durchzuführen.

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