aktueller Pfad: Home » Nachrichten » Ansicht
17.04.2008
Siemens will Schadensersatz

Mit 50 Millionen Euro soll Siemens die Gegengewerkschaft AUB gefördert haben. Jetzt könnte die Affäre teuer werden für Siemens Ex-Vorstandsmitglied Johannes Feldmayer und den ehemaligen AUB-Chef Wilhelm Schelsky. Einem Zeitungsbericht zufolge will der Konzern die beiden auf 15 Millionen Euro Schadensersatz verklagen.

Der Siemens-Vorstand wolle den Aufsichtsrat bei dessen nächster Sitzung Ende des Monats über die geplante Klage unterrichten, meldet die „Süddeutsche Zeitung“. Schelsky und Feldmayer wird vorgeworfen, Unternehmensvermögen zweckentfremdet zu haben.

 

Schelsky hat bereits öffentlich eingeräumt, von Siemens Millionensummen an Schmiergeld bekommen zu haben, um die AUB als Gegenorganisation zur IG Metall aufzubauen.

 

Feldmayer hatte der "SZ" zufolge für Siemens 2001 einen Beratervertrag mit Schelsky abgeschlossen. Die anschließend gezahlten Beraterhonorare seien nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aber vor allem dazu benutzt worden, die unternehmerfreundliche AUB als Gegengewicht zur IG Metall aufzubauen.

 

Siemens hatte die AUB über deren Vorsitzenden Schelsky schon seit 1990 heimlich unterstützt. On den insgesamt etwa 50 Millionen Euro, die an Schelsky geflossen sein sollen, könnten allerdings nur noch maximal 15 Millionen Euro zurückgefordert werden, die in diesem Jahrzehnt gezahlt wurden. Alle anderen Fälle seien verjährt. Auf Schelsky dürften der "Süddeutschen Zeitung" zufolge aber noch weitere Forderungen zukommen. Der frühere AUB-Chef soll demnach fast acht Millionen Euro an Steuern hinterzogen, bislang aber weniger als eine Million Euro nachgezahlt haben.

 

Siemens habe die geplanten Rückforderungen von einer Rechtsanwaltkanzlei, die sich unter anderem mit der "Haftung von Vorständen und Geschäftsführern" befasst, gründlich prüfen lassen. Das Ergebnis soll eindeutig ausfallen: Schelsky und Feldmayer müssten zahlen, meldet die „SZ“.

 

Anfang April 2007 hatten die IG Metall und der Gesamtbetriebsrat bei Siemens Strafantrag nach §119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestellt, wegen möglicher Begünstigung der „Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger“ (AUB) und der Beeinflussung von Betriebsratswahlen bei Siemens. Schon damals äußerte Berthold Huber den Verdacht, im Fall Siemens handle es sich nicht um die Verfehlungen einzelner Betriebsräte, sondern um die systematische Begünstigung einer Organisation.

 

Druckansicht weiterempfehlen
Share/Bookmark/Subscribe


Tarifrunde 2012

Kampagnen der IG Metall:

Sie benötigen eine aktuelle Version des Flash-Players, damit dieses Video angezeigt werden kann.
Flash-Player aktualisieren.

Sie benötigen eine aktuelle Version des Flash-Players, damit dieses Video angezeigt werden kann.
Flash-Player aktualisieren.