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28.04.2008
Gewerkschaften in Bayern starten Volksbegehren zum Mindestlohn

Der DGB Bayern und die bayerischen Gewerkschaften starten am 1. Mai, dem Tag der Arbeit ein Volksbegehren für Mindestlöhne. Ab 1. Mai 2008 können alle mit ihrer Unterschrift zu den Erstunterzeichnern gehören.

DGB und Gewerkschaften berufen sich dabei auf die Bayerische Verfassung und die ist fortschrittlicher, als es viele glauben. Denn in der Verfassung steht seit 1946 auch ein Artikel zum Thema Mindestlohn.

 

Artikel 169 der Bayerischen Verfassung:

(1)   Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.

 

DGB und Gewerkschaften wollen die Verfassung verwirklichen. Alle Umfragen zeigen: Das Volk begehrt einen Mindestlohn! Aktuell wollen 80 Prozent der Bundesbürger einen Mindestlohn, trotz des ständigen Trommelfeuers der Medien, der Arbeitgeber und Teilen der Politik dagegen. Auch die Mehrheit der CSU-Anhänger und sogar mehr als 50 Prozent der FDP-Wähler sind für einen Mindestlohn. (Repräsentative Umfrage Infratest Dimap im Auftrag des DGB, März 2008)

 

Was soll mit dem Volksbegehren erreicht werden?

Der DGB will mit dem Volksbegehren erreichen, dass ein „Bayerisches Gesetz über die Festsetzung des Mindestlohnes“ (Bayerisches Mindestlohngesetz – BayMiLoG) vom Landtag verabschiedet wird. Damit können dann Mindestlöhne für Bayern festgesetzt werden. In der bayerischen Verfassung sei der Mindestlohn proklamiert, dort dürfe er aber „nicht länger schlummern“, sondern müsse durch ein Mindestlohngesetz „wach geküsst werden", sagte der DGB-Vorsitzende Fritz Schösser gegenüber der Nachrichtenagentur ddp in München.

 

Der Gesetzentwurf der Gewerkschaften sieht vor, dass der Mindestlohn durch einen neunköpfigen Ausschuss festgelegt wird, der aus je drei Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und drei Sachverständigen bestehen soll. Der Mindestlohn soll „ein Existenz sicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.“ Eine bestimmte Lohn-Höhe soll in dem Gesetz ausdrücklich nicht festgelegt werden.

 

„Der Niedriglohnsektor frisst sich wie ein Geschwür in den Arbeitsmarkt hinein“, sagte Schösser. Das Gegenargument, die Tarifparteien könnten ja Mindestlöhne festlegen, ziehe nicht, weil sich immer mehr Unternehmen aus den Arbeitgeberverbänden und damit der Tarifbindung verabschiedeten.

 

Wie ist das mit der konkurrierenden Gesetzgebung?

Die konkurrierende Gesetzgebung heißt schlicht, Schafkopfspieler verstehen das sofort, der Ober sticht den Unter! Also: Ein Bundesgesetz sticht das Landesgesetz.

Allerdings trifft diese Regel unserer Ansicht nach beim Bayerischen Mindestlohngesetz nicht zu.

 

Zwar gibt es auch ein Bundesgesetz, das 1952 beschlossene Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Allerdings wurde dort nur ein Verfahren festgelegt, über die Inhalte des Mindestlohns sind jedoch keine Aussagen getroffen.

 

Zudem wurde dieses Bundesgesetz bisher noch nie angewandt. Es kann daher nach 55 Jahren der Nichtanwendung nun nicht als Verhinderung für notwendige gesetzliche Regelungen herangezogen werden. Zwar gibt es einen aktuellen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Ausgestaltung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes. Aber auch der ist eine bloße Verfahrensbeschreibung ohne Inhalte zum Mindestlohn. Zudem ist noch völlig unklar, ob das Mindestarbeitsbedingungsgesetz überhaupt kommt. Es gibt massive Widerstände des Bundeswirtschaftsministeriums, das das Mindestarbeitsbedingungsgesetz blockieren will. In diese inhaltliche und politische Lücke zielt das Volksbegehren zum Bayerischen Mindestlohn.

 

Unternehmen oder Bettelorden

Kaum wurden die Pläne des DGB Bayern für ein Volksbegehren zum Mindestlohn bekannt, erhoben sich die üblichen Verdächtigen, wie der Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt und Sozialministerin Christa Stewens und warnten: Ein gesetzlicher Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten.

 

Mit diesen Warnungen werden im Interesse der Wirtschaft ganz bewusst die Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn ignoriert:

 

Der Mindestlohn ist Standard in Europa, ihn gibt es in 21 von 27 Mitgliedsstaaten. In Großbritannien beispielsweise hat der Mindestlohn eindeutig positive Auswirkungen. Anfang 2008 veranstaltete die Britische Botschaft ein Gespräch zur Einführung des Mindestlohns in Britannien. Die anwesenden Mitglieder der „Low Pay Commission“, die die Höhe des Mindestlohns empfiehlt, kommen zum Ergebnis, dass der Mindestlohn in Großbritannien die Lohnungleichheit spürbar verringert habe und insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte davon profitiert hätten. Und sie stellen weiter fest, dass die von deutschen Mindestlohngegnern befürchtete Erhöhung der Arbeitslosigkeit nicht eingetreten sei. Das Fazit der britischen Mindestlohnexperten: Der Mindestlohn sei in Großbritannien allgemein akzeptiert, und es gebe keinen Grund, warum die positiven Erfahrungen nicht übertragbar sein sollen.

 

Bruder Barnabas, der Fastenprediger am Münchner Nockherberg, meint dazu treffend: „Wenn die Kniebiesler von Unternehmen es nicht schaffen, dass sie ihren Leuten mindestens sieben Euro in der Stunde zahlen, dann täte ich halt keine Firma aufmachen, sondern einen Bettelorden.“

 

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