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18.04.2008
„Was für die Kleinen gilt, muss erst recht für die Großen gelten“

(Pressedienst 15 / 2008) Zur Diskussion um mögliche Schadensersatzklagen gegen Ex-Vorstandsmitglieder von Siemens erklärte Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Was für die Kleinen gilt, muss erst recht für die Großen gelten“.

Neugebauer unterstützt die Linie des neuen Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher. Die wirklich Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist daher zu begrüßen, dass Siemens alle Fälle von möglichen Schadensersatzansprüchen sehr sorgfältig und genau prüft.

 

Der Siemens-Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung Ende April sehr gründlich mit den neuesten Erkenntnissen, den vorliegenden Rechtsgutachten und den notwendigen Schlussfolgerungen befassen. Dem Unternehmen ist durch die Korruptionsaffäre ein Schaden entstanden, dessen gesamtes Ausmaß sich derzeit noch nicht ermessen lässt. Dem Unternehmen und damit auch den Beschäftigten hilft nur die lückenlose Aufklärung und wenn die wirklichen Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Neugebauer: „Jeder Arbeitnehmer ist für alles, was er tut oder unterlässt. verantwortlich und kann dafür gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist bei einfachen Beschäftigten selbstverständlich, warum sollte es also für Vorstände und Top-Manager anders sein?“

 

„Die Millionengehälter der Vorstände werden immer mit der großen Verantwortung begründet, die diese zu tragen hätten. Wer solche Verantwortung übernimmt und gut dafür bezahlt wird, der muss sie auch tragen und darf sich nicht einfach davonstehlen“, sagte Neugebauer.

 

Es muss endlich Schluss sein mit der jahrzehntelangen Übung, dass Vorstände für Affären und Fehlentscheidungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Korruptionsbekämpfung ist Aufgabe des Vorstandes jedes Unternehmens.

 

Neugebauer: „Wenn die Ex-Vorstandsmitglieder von der jahrelangen Praxis der schwarzen Kassen und der Schmiergeldzahlungen bei Siemens gewusst haben, oder es hätten wissen müssen, dann müssen sie nun für den entstandenen Schaden auch geradestehen.“

 

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