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Automobilkonferenz 2010
09.12.2008

Von: MJ

Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Durch das Steueränderungsgesetz waren seit Januar 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar. Dem hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben und in einem heute verkündeten Urteil die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt.

Millionen Pendler hatten auf diese Entscheidung des Verfassungsgerichtes gehofft. Bereits der Bundesfinanzhof hatte in einem Urteil vom Januar dieses Jahres erklärt, die Kürzung der Pendlerpauschale verstoße aus seiner Sicht gegen das Grundgesetz. Die endgültige Entscheidung lag damit beim Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter urteilten nun, die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor. Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort.

DGB freut sich

„Der DGB freut sich mit Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dass auch für das höchste deutsche Gericht die Abgrenzung des 20. vom 21. Kilometer unbegründbar und nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar war, bestätigt unsere immer wieder öffentlich vorgetragene Einschätzung. Auch dass die Pendlerpauschale rückwirkend ab dem 1.1.2007 geltend gemacht werden kann ist erfreulich,“ sagte DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki am Dienstag in Berlin.

Schnelle Reaktion des Finanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen reagierte umgehend auf den Urteilsspruch aus Karlsruhe. Das Urteil sei „selbstverständlich für unser politisches Handeln bindend“, heißt es in einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums.

Ab dem 1. Januar 2009 gelte damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht. Die Bundesregierung werde angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007 - 2009 an anderer Stelle einzusparen.

Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch schlagen vor, die Entscheidung des Gerichtes in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben. „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können“, begründeten Steinbrück und Koch ihren Vorstoß.

Schnelle Rückzahlung

Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. „Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten. Auch wenn wir mit dem Urteil inhaltlich nicht übereinstimmen, kann seine Umsetzung nun zumindest positive Impulse für die Belebung der Konjunktur setzen“ so Steinbrück und Koch.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst. Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden. Jetzt gilt alle Kraft der Umsetzung des heutigen Urteils, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

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