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18.08.2009
AGG: Geburtstagskind mit Reformbedarf

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Die Gewerkschaften sehen dringenden Reformbedarf.

Ingrid Sehrbrock

Das AGG ist die Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung. Ein noch von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachtes Gesetz scheiterte 2005 am Widerstand der Union im Bundesrat. Die Große Koalition aus Union und SPD einigte sich dann auf einen Kompromiss. Nicht nur die Arbeitgeber, auch große Teile der Union hatten die Neuregelung entschieden abgelehnt, eine Klageflut vor den Gerichten vorausgesagt und vor einem bürokratischen Monster gewarnt. Schnell wurde klar: Die befürchteten Klagewellen blieben aus. Was auch daran liegen könnte, dass sich das AGG in der Praxis oft als zahnloser Tiger erwiesen hat.

DGB fordert Verbandsklagerecht

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock sagte am Montag in Berlin: „Die Gewerkschaften stehen hinter dem AGG, denn es setzt ein deutliches Signal, dass Diskriminierung kein Kavaliersdelikt ist. Aber wir sehen dringenden Reformbedarf. Nach wie vor halten wir ein Verbandsklagerecht für zwingend notwendig, denn ArbeitnehmerInnen sind selten bereit, aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu klagen. Dringend erforderlich ist es, die Beratung der Antidiskriminierungsstelle zu verbessern und deren regionale Strukturen auszuweiten.

Die neue Bundesregierung täte gut daran, die in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission aufgezeigten Defizite des AGG nachzubessern. So müsste u.a. die Ausnahmeregelung bei Benachteiligung wegen Religion und Weltanschauung deutlich eingeschränkt und die Begrenzung beim Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung beseitigt werden.

Außerdem liegt ein neuer EU-Richtlinienvorschlag vor, der weit über das Arbeitsrecht hinausgeht und auch im zivilrechtlichen Bereich besseren Schutz vor Diskriminierung vorsieht. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung zu diesem Richtlinienentwurf aufzugeben.

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