Langzeitkonten können Beschäftigten einen freieren Umgang mit der Arbeitszeit ermöglichen. Doch im Insolvenzfall sind die Zeitguthaben zum Teil unzureichend abgesichert. Vor allem bei den besonders wertvollen Langzeitkonten sei der Insolvenzschutz weiter lückenhaft, kritisierte der Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Böckler-Stiftung, Hartmut Seifert.
Arbeitszeitkonten sind in der Bundesrepublik weit verbreitet. In 72 Prozent aller Betriebe mit Betriebsrat werden sie eingesetzt, um eine flexible Verteilung der Arbeitsstunden zu organisieren. Überwiegend handelt es sich dabei um Kurzzeitkonten, wie die aktuelle Betriebsrätebefragung des WSI belegt.
Jeder zehnte Betrieb mit Betriebsrat hat jedoch auch Langzeitkonten, bei denen das Guthaben nicht innerhalb eines Jahres wieder ausgeglichen werden muss. Das erlaubt den Beschäftigten, Zeit anzusparen für längere Auszeiten -für ein Sabbatical, umfangreiche Weiterbildungen oder den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das Guthaben speist sich aus Mehrarbeit und Übertragungen von Kurzzeitkonten, außerdem können auch monetäre Beiträge wie Sonderzulagen oder Urlaubsgeld in Zeitguthaben umgerechnet werden.
Der überwiegende Teil der Langzeitkonten ist im Insolvenzfall sicher
In einem Viertel der Betriebe müssen die Beschäftigten jedoch fürchten, dass die angesparten Guthaben verloren gehen, warnt Seifert. Dabei könne es sich um erhebliche Beträge handeln. Die Bundesregierung wolle Arbeitszeitkonten zwar besser schützen, fällt aber letztlich hinter den Status quo zurück. Ihr Plan erfasst nur langfristig angelegte Kontenmodelle und schließt alle Guthaben aus, die vorrangig schwankenden Arbeitsbedarf ausgleichen sollen, erklärt der Arbeitsmarktexperte.
"Der Gesetzgeber lässt weiter zu, dass Beschäftigte Einkommensverluste riskieren", sagt Seifert. Dabei müssten Staat und Sozialversicherungsträger schon aus Eigeninteresse auf einer obligatorischen Insolvenzsicherung bestehen. Schließlich entgingen ihnen Steuern und Sozialabgaben, wenn die Arbeitnehmer ihre Guthaben verlieren. Außerdem profitierten die öffentlichen Kassen, wenn Zeitkonten einen schwankenden Arbeitsbedarf ausgleichen und damit Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit verhindern.
"Der verschlechterte Insolvenzschutz wird die weitere Ausbreitung von Arbeitszeitkonten bremsen", prognostiziert der Arbeitsmarktforscher. Denn für Beschäftigte stünden Risiken und Chancen des Instruments so nach wie vor in einem Missverhältnis.


