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20.06.2007
Wilhelm Schelsky bleibt in Untersuchungshaft

Der frühere Chef der AUB, Wilhelm Schelsky, ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mit seiner Haftbeschwerde gescheitert. Dabei bestätigte das Gericht ausdrücklich die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach die durch Verantwortliche der Firma Siemens veranlassten Zahlungen an Schelsky als Untreue zu werten seien.

Unterwegs im Dienste des Arbeitgebers:
Schelsky bei einer Demonstration
gegen die Novellierung des
Betriebsverfassungsgesetzes.

Aus Sicht der Kammer besteht der dringende Verdacht, dass sich Schelsky der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht hat, teilte die Nürnberger Justiz am Mittwoch mit.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen müsse davon ausgegangen werden, dass diesen Zahlungen kein annähernd konkretisierbarer Vermögensvorteil gegenübergestanden habe und deshalb dem Siemens-Konzern ein entsprechender Vermögensnachteil entstanden sei.

 

Werthaltige Gegenleistungen seien nicht erbracht worden. Die erhoffte Verringerung der Mitbestimmungskosten durch die Wahl von Vertretern der AUB in die Betriebs- und Aufsichtsräte könne allenfalls als vage Chance auf zukünftige Vermögensvorteile gewertet werden.

 

 

 

strafbare Beeinflussung von Betriebsratswahlen?

Weiter geht die Beschwerdekammer davon aus, dass durch die verdeckte Unterstützung der AUB auch eine strafbare Beeinflussung von Betriebsratswahlen nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG stattgefunden habe. Das durch die finanziellen Leistungen aus dem Vermögen des Siemens-Konzerns mitgeprägte Erscheinungsbild der AUB sei geeignet gewesen, die Entscheidungen der Wähler bei Betriebswahlen zu beeinflussen.

 

Die Kammer folgt damit offenbar der Argumentation des Strafantrages, den die IG Metall am 2. April dieses Jahres gleichlautend bei den Staatsanwaltschaften München und Nürnberg-Fürth eingereicht hat. Nach Informationen der IG Metall bezahlte Siemens seit 2005 monatlich bis zu 800 000 € an eine Gesellschaft, die Wilhelm Schelsky bzw. der Schelsky Unternehmensberatung GmbH gehört.

 

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat Schelsky offenbar verschiedene Kosten der AUB übernommen, u.a. Mieten, Fahrzeugkosten, Kosten für EDV-Anlagen, Werbung für die AUB in den Betrieben, Kosten für Kinderferienlager und Gehälter für bis zu 20 Beschäftigte der AUB..

 

Das Landgericht sieht auch den im Haftbefehl enthaltenen Vorwurf diverser Steuerstraftaten bestätigt und hat den Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht. Wilhelm Schelsky sitzt seit 14. Februar in Untersuchungshaft.

 

 

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