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19.03.2007
Angsterregende Erfolgsbeteiligung

Dass Unternehmensberater mit ihren Geniestreichen häufig mal daneben liegen, ist nichts neues und tut ihrem von Haus aus gesunden Selbstbewusstsein in der Regel keinen Abbruch. Einen tiefen Fehlgriff in Sachen "Belege für eine liebgewonnene Theorie" liefert Branchen-Gallionsfigur Jürgen Kluge (McKinsey).

Kluge, deutscher McKinsey-Chef von 1999 bis Ende 2006 und Mitglied des Shareholders' Councils, erklärt in seinem "Handbuch Globale Produktion" (Hanser Verlag 2006) einen Sachverhalt, der sich genau genommen eher auf Milchmädchenniveau als auf dem eines renommierten Consultants mit Professorentitel bewegt: "Eine Senkung der Lohnstückkosten kann auch durch eine Arbeitszeitverlängerung ohne (vollständigen) Lohnausgleich erreicht werden. Zugleich steigen dadurch auch die Auslastung der Kapazitäten und damit die Kapitalproduktivität." (S. 401)

 

Das klingt bis hier zwar grob vereinfacht, aber zumindest im ersten Satz rechnerisch zutreffend. Dumm gelaufen ist allerdings seine Auswahl eines möglich eindrucksvollen Beispiels, um den Sachverhalt auch noch dem letzten Zweifler zu verdeutlichen: "Ein Anfang wurde in Deutschland gemacht: Siemens z.B. verlängerte in seinen inzwischen an BenQ verkauften Werken zur Fertigung von Mobiltelefonen die Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden. […] Im Gegenzug werden die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt."

 

Schon wenige Monate später bekam dieser Hinweis bekanntlich einen bitteren Beigeschmack: Nicht nur erwies sich die Senkung der Lohnstückkosten auf dem Rücken der Beschäftigten als Paradebeispiel dafür, wie man ein mangelhaft geführtes Unternehmen nicht wieder flott bekommt. Auch die in Aussicht gestellte Beteiligung am Unternehmenserfolg stellte sich für 3.000 Beschäftigte als Verlust des Arbeitsplatzes heraus.

 

Da greift dann wohl ein Phänomen, das essentieller Bestandteil des Berufsbilds zahlreicher Unternehmensberater ist: Schade, dass man sich schon wieder so gründlich geirrt hat; schön, dass man die Folgen wie immer nicht selbst ausbaden muss.

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