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20.03.2008
Eine „Gewerkschaft“ von Arbeitgebers Gnaden

Ob da Siemens als Vorbild gedient hat? Der Konzern hatte bekanntlich jahrelang die angeblich unabhängige „Gewerkschaft“ AUB massiv finanziell unterstützt, um eine Anti-Gewerkschaft zur IG Metall zu installieren. Jetzt wurde publik, dass offenbar auch der insolvente Postdienstleister PIN die ihm genehme „Gewerkschaft“ GNBZ mit mindestens 130.000 Euro gesponsert hat.

Nach Informationen des SPIEGEL hat der Postdienstleister Pin die im Herbst gegründete „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ massiv finanziell unterstützt - offenbar um ein Gegengewicht zu Ver.di aufzubauen.

 

Der private Postdienstleister soll neben 30.000 Euro Kapitalausstattung auch den Ankauf eines Computers finanziert und das Gehalt des GNBZ-Chefs Arno Doll mit monatlich 21.500 Euro subventioniert haben.

 

Der SPIEGEL meldet, die Gelder an die GNBZ seien über eine Kölner Anwalts- und Steuerberatungskanzlei gezahlt worden. Diese Kanzlei habe der Pin Group am 5. Dezember vergangenen Jahres alle bisherigen Auslagen und die als "Fremdarbeiten" titulierten Zahlungen in Rechnung gestellt - unter dem Betreff "wg. Gewerkschaft". Die Summe beläuft sich nach Spiegel-Informationen auf insgesamt: 133.526,69 Euro.

 

Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf

Der PIN-Insolvenzverwalter Bruno Kübler hat unterdessen der Kölner Staatsanwaltschaft entsprechende Unterlagen übergeben. Die Nachrichtenagentur ddp .zitiert Kübler mit den Worten: „Es liegen Unterlagen vor, nach denen bis zum 10. Dezember 2007 Zahlungen von der PIN-Holding in Höhe von 133 526,69 Euro über einen Umweg an die GNBZ geflossen sind“. Im Zuge der Überprüfung sei klar geworden, dass der Kanzlei über diese Rechnung die Beträge erstattet wurden, die diese zur Finanzierung der GNBZ und deren Vorsitzenden gezahlt hatte - und zwar nach Aussagen der Kanzlei im ausdrücklichen Auftrag des damaligen Vorstandsvorsitzenden Thiel.

 

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder der „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) wegen des Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr aufnimmt.

 

„Wir waren offensichtlich auf der richtigen Fährte mit unserem Verdacht. Jetzt muss dem Spuk dieser Pseudogewerkschaft ein Ende bereitet werden“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. ver.di hatte Anfang März eine entsprechende Strafanzeige erstattet, einen Strafantrag gestellt und damit das Verfahren initiiert.

 

Die Gewerkschaft ver.di hatte am 11.3. dieses Jahres Strafanzeige gegen die in Köln ansässige "Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste" (GNBZ) erstattet und einen Strafantrag gestellt. Es sei eindeutig, dass die GNBZ, die weder ein eingetragener Verein noch als Gewerkschaft anerkannt sei, ihre nicht als gering zu wertenden Geschäftsausgaben durch Gelder Dritter finanziere. Es bestehe gegen sämtliche Vorstandsmitglieder der GNBZ der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, so die Begründung an die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln.

 

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki bezeichnete die mutmaßliche Mitfinanzierung der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste durch die PIN AG als „infame Täuschung von Öffentlichkeit und Politik“. Sollten entsprechende Angaben zutreffen, wäre nicht nur die Bestechlichkeit dieser arbeitgeberfreundlichen Pseudogewerkschaft bewiesen, es würde auch zeigen, mit welch üblen Tricks die Postkonkurrenten versucht hätten, zur eigenen Gewinnmaximierung Mindestlöhne mit Hilfe einer ihnen willfährigen Gefälligkeitsgewerkschaft noch zu drücken. Als Konsequenz müsste die „Gewerkschaft neue Post- und Zustelldienste“ aufgelöst werden. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft „neue Post- und Zustelldienste“ hätten gemeinsame Sache gemacht und damit der Tarifautonomie schweren Schaden zugefügt.

 

Hintergrund: Streit um Mindestlohn

Hintergrund für das ausgesprochen großzügige Sponsoring der GNBZ durch die PIN Group ist offenbar der Streit um den Mindestlohn im Postgewerbe. Privaten Zustelldienste und GNBZ wehren sich mit allen Kräften gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Postmindestlohn und berufen sich dabei auf ihren einen kürzlich geschlossenen "Tarifvertrag für Mehrwertdienstleistungen". Einziges Gründungsziel der GNBZ war es offenbar den Postmindestlohn zu unterlaufen. Schon zwei Monate nach ihrer Gründung hatte diese dubiose Dumpinggewerkschaft einen entsprechenden „Tarifvertrag“ abgeschlossen.

 

Bereits am 9. Oktober letzten Jahres hat die PIN Group ihre prekären Beschäftigten zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen. Eine recht absurde Demo war das: Beschäftigte demonstrierten gegen den Mindestlohn. Sie wollten also nicht 9, sondern lieber nur 6 € haben, diese Demo gilt als die Geburtsstunde der GNBZ.

 

Das Berliner Verwaltungsgerichts hatte die Verordnung der Bundesregierung zum Post-Mindestlohn am 7.3. als rechtswidrig eingestuft. Die Bundesregierung hätte den Tarifvertrag, den die privaten Postkonkurrenten mit der neuen GNBZ geschlossen hatten, nicht übergehen dürfen, argumentierte das Gericht – sehr zur Freude aller Gegner eines Mindestlohnes.

 

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer, FDP-Vize Rainer Brüderle und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, aber auch Teile der konservativen Presse wie Welt und Bild sahen durch dieses Urteil bereits das Ende aller Mindestlohnpläne von Arbeitsminister Olaf Scholz gekommen. Man darf gespannt sein, wie sie auf die neuen Botschaften reagieren. Wir wünschen uns zumindest ein betretenes Schweigen. Denn eines ist klar: diesem Urteil – von dem Fachleute ohnehin bezweifelten, dass es die zweite Instanz überlebt hätte – ist durch diese Nachricht die Grundlage entzogen. Eigentliche wäre jetzt eine Entschuldigung all derer fällig, die mit Verweis auf GNBZ und PIN gegen den Mindestlohn zu Felde gezogen sind. Aber auf soviel Anstand darf man wohl nicht hoffen.

 

 

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Tarifrunde 2012

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