Nach sieben erfolglosen Tarifverhandlungen haben sich die IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall in der achten Runde auf einen neuen Tarifvertrag Altersteilzeit verständigt. Er gilt ab 1. Januar 2010 für die rund 800 000 Beschäftigten der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie.
Der IG Metall-Bezirksleiter von Baden-Württemberg, Jörg Hofmann, zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss: "Wir konnten den Beschäftigten einen Anspruch auf Altersteilzeit sichern. Damit haben wir unser wichtigstes Ziel erreicht", so Hofmann im Anschluss an die Gespräche. Die neue Altersteilzeit sei ein wichtiger Meilenstein "für jung, für alt, für alle Beschäftigten."
Beschäftigte in Schichtarbeit und mit dauerhaft hoher Belastung können künftig mit 60 Jahren in die Freistellungsphase gehen. Außerdem würden untere Entgeltgruppen von der neuen Tarifregelung durch verbesserte Aufstockungsleistungen profitieren, so der Verhandlungsführer der Gewerkschaft.
Hofmann betonte, die Tarifparteien hätten erst nach einem langen und zähen Ringen den Zielkorridor beschreiten können. Entscheidend sei vor allem die konzentrierte Arbeit während der vergangenen Wochen in zahlreichen Sondierungsgesprächen gewesen.
Das regelt der neue Tarifvertrag:
Auch künftig werden betriebliche Regelungen zur Altersteilzeit im Vordergrund stehen. Alle bestehenden Betriebsvereinbarungen, die in Baden-Württemberg 60 Prozent der Beschäftigten abdecken, können auch über 2009 hinaus fortgeführt werden.
Für neue Betriebsvereinbarungen konnten die materiellen Mindestbedingungen von heute gesichert und teilweise verbessert werden.
Die Höhe der Aufstockungsbeträge zum Entgelt während der Altersteilzeit erhöht sich deutlich. Während der Altersteilzeit kann damit zwischen 89 Prozent des bisherigen Nettoentgelts bei den unteren Entgeltgruppen und 85 Prozent bei den hohen Entgeltgruppen abgesichert werden. Zudem nehmen die Altersteilzeitler nun auch in der Freistellungsphase, im Gegensatz zu heute, voll an den Tarifentwicklungen teil. Der Wegfall der Sonderzahlungen während der Arbeitsphase wird dadurch mehr als kompensiert.
Beschäftigte, die Altersteilzeit nutzen, können am Ende der Laufzeit ihres individuellen Altersteilzeitvertrages eine Abfindung erhalten. Für jeden Monat zwischen Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses und dem Beginn der ungekürzten Altersrente werden 250 EUR gezahlt. Die Maximalhöhe der Zahlung liegt bei 24 Monaten. Dort wo keine Betriebsvereinbarung zustande kommt, besteht ein individueller tariflicher Anspruch.
Künftig haben auch dort bis zu 4 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf einen Altersteilzeitvertrag. Voraussetzung ist, sie müssen mindestens 12 Jahre ihrem derzeitigen Betrieb angehören. Innerhalb dieser Quote sind bis zu 2,5 Prozent der Altersteilzeitplätze für Beschäftigte reserviert, die in Schicht arbeiten oder unter besonders starken Umgebungseinflüssen stehen. Für diese Beschäftigtengruppe gilt künftig ein Anspruch auf eine bis zu sechsjährige verblockte Altersteilzeit ab 57 Jahren.
Als belastet Beschäftigter gilt,
- wer während der letzten 12 Jahre mindestens 9 Jahre beim derzeitigen Arbeitgeber regelmäßig in drei oder mehr Schichten mit Nachtschicht oder nur in Nachtschicht gearbeitet hat
- wer unter besonders starken Umgebungseinflüssen gearbeitet hat, die über mittlere Belastungen hinausgehen
- wer während der letzten 15 Jahre mindestens 12 Jahre beim derzeitigen Arbeitgeber in Wechselschicht gearbeitet hat.
Alle anderen Beschäftigten können künftig Altersteilzeit mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren in Anspruch nehmen, endend mit dem abschlagsfreien Rentenzugang.
Die Tarifparteien haben sich weiter darauf verständigt, dass in Betrieben in denen dieser Anspruch von mehr als 2,5 Prozent der Beschäftigten genutzt wird, der Arbeitgeber einen Antrag dann ablehnen kann, wenn er entsprechend zusätzliche Ausbildungsplätze zur Erhöhung der Ausbildungsquote oder eine Förderung der persönlichen Weiterbildung durch Stipendien oder Freistellungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat anbietet.
Die künftige Finanzierung der Altersteilzeit
Die durch den Tarifvertrag Altersteilzeit entstehenden Kosten werden paritätisch finanziert. Der Arbeitnehmerbeitrag ist auf 0,4 Prozent der Entgeltsumme begrenzt. Diese werden im Rahmen einer künftigen allgemeinen Tariferhöhung kompensiert. Die Arbeitgeber bringen einen zusätzlichen Anteil in mindestens der gleichen Höhe ein.
Wird der Tarifvertrag Altersteilzeit gekündigt, erhöhen sich die Werte der dann gültigen Entgelttabellen automatisch um 0,4 Prozent.
Gibt es zukünftig eine Förderung von Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit, so soll sie für Maßnahmen zusätzlicher Ausbildungsplätze und Förderung persönlicher Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Weitere Regelungen
In freiwilligen Betriebsvereinbarungen können die Betriebsparteien abweichende Regelungen vereinbaren. Diese müssen aber insgesamt wertgleich zu den tariflichen Bestimmungen sein. So können übertarifliche Bestandteile für eine höhere Quote oder die Verbesserung der materiellen Ausstattung eingebracht werden.
Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann außerdem vereinbart werden, statt der tariflichen Altersteilzeit andere wertgleiche Verwendung für eine demographiefeste Personalpolitik zu vereinbaren. Dazu gehören die Erhöhung der betrieblichen Ausbildungsquote und/oder die Förderung persönlicher Weiterbildung.
Der neue Tarifvertrag in Baden-Württemberg tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und kann frühestens zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden. Die bisherigen Tarifverträge Altersteilzeit und Beschäftigungsbrücke werden durch den neuen Tarifvertrag ersetzt.
Wie weiter in den anderen Bezirken?
Der Abschluss in Baden-Württemberg hat bundesweiten Pilotcharakter, ob er nahtlos auf die anderen Bezirke übertragen wird, muss sich in den nächsten Tagen herausstellen. Ursprünglich hatten IG Metall und Gesamtmetall die Übernahme für die anderen Bezirke vereinbart, diese Vereinbarung erwies sich aber als Hindernis bei den bisherigen Verhandlungen, da mehrere Arbeitgeberverbände (u.a. der bayerische), obwohl nicht offiziell Verhandlungspartner, die Verhandlungen blockierten.
Daher hatte im Juli der Vorstand der IG Metall, die IG Metall in Baden-Württemberg beauftragt mit Südwestmetall einen regionalen Tarifvertrag zur Altersteilzeit abzuschließen. Ziel sei es, dieses Ergebnis auf alle anderen Tarifbezirke zu übertragen.
Nach der Einigung in Baden-Württemberg machte der IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber deutlich, dass er von einer Übernahme des Tarifergebnisses auf alle weiteren Tarifgebiete der Metallindustrie im Bundesgebiet ausgehe. „Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass es in dieser Republik noch einen Metallarbeitgeberverband gibt, der sich jetzt verweigert. Die IG Metall jedenfalls will die Übernahme“.
Berthold Huber: Neue Altersteilzeit ist arbeitspolitischer Meilenstein
Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, hat die Einigung über eine neue Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs positiv bewertet. „Die neue Altersteilzeit stellt einen arbeitspolitischen Meilenstein dar, von dem nicht nur der Einzelne und die Unternehmen, sondern auch die Gesellschaft profitiert“, sagte Huber am Mittwoch in Frankfurt am Main. „Menschen, die in ihrem Arbeitsleben viele Jahre schweren Belastungen ausgesetzt waren, werden auch in Zukunft die Möglichkeit haben, flexibel aus dem Arbeitsleben auszuscheiden“. Damit bleibe unserer Gesellschaft eine weitere Ungerechtigkeit erspart, das sei ein Erfolg der Tarifpolitik.
Die Tatsache, dass die Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektronindustrie jetzt eine Lösung gefunden hätten, befreie die Politik aber nicht davon, sich ebenfalls zu engagieren. „Wir erwarten nach wie vor eine Förderung durch die Politik, die Vorschläge von Arbeitsminister Olaf Scholz liegen auf dem Tisch. Es kann nicht sein, dass sich die CDU als Teil der Bundesregierung aus der Verantwortung für diese arbeitspolitische Notwendigkeit herausstiehlt“.
Das in der IG Metall für Tarifpolitik zuständige Vorstandmitglied, Helga Schwitzer, hob hervor, dass es ihrer Gewerkschaft gelungen sei, einen individuellen Anspruch der Beschäftigten auf Altersteilzeit durchzusetzen. „Die Arbeitgeber sind letztlich mit ihrem Versuch gescheitert, die Zahl der Anspruchsberechtigten soweit herunter zu definieren, dass die Altersteilzeit lediglich eine tarifpolitische Attrappe ohne Auswirkungen geworden wäre“, sagte Schwitzer. Das Ergebnis belege erneut die Fähigkeit der Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie, schwierige Themen und schwierige Situationen zu meistern und zu einem positiven Ergebnis zu führen.



