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11.02.2008
Zeitarbeit will Mindestlohn

Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und die beiden Arbeitgeberverbände IGZ und BZA haben bei einem Treffen mit Arbeitsminister Olaf Scholz die Aufnahme der Zeitarbeits-Branche in das Entsendegesetz beantragt. Damit ist der erste Schritt für einen branchenspezifischen Mindestlohn gemacht. Ein dritter Arbeitgeberverband versucht den Vorstoß zu torpedieren.

Ziel des Antrages ist es, einen flächendeckenden Mindestlohn für die mehr als 600 000 Leih- und Zeitarbeiter in Deutschland durchzusetzen. Grundlage ist der Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) aus dem Jahr 2006. Dieser sieht Mindeststundenlöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor. Ab dem 1. November 2008 sind es im Westen 7,51 Euro. Sofern der Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit vor dem 1. November 2008 in Kraft tritt, wird bereits zu diesem früheren Zeitpunkt das Entgelt von 7,51 Euro in der Entgeltgruppe 1 wirksam.

 

Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).

 

Bundesarbeitsminister Scholz äußerte sich überzeugt, dass die Branche die Bedingungen dafür erfüllt. Weit über 50 Prozent der Leiharbeiter seien bei Mitgliedsunternehmen der beiden Verbände beschäftigt, "so dass die Voraussetzungen für die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz sicher gegeben sein dürften", sagte Scholz. Die beiden Verbände vertreten nach eigenen Angaben etwa 385.000 von insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten in der Branche, meldet die Nachrichtenagentur Reuters.

 

„Die Aufnahme ins Entsendegesetz hätte schon längst unter Dach und Fach sein können, denn die Tarifvertragsparteien hatten den Tarifvertrag bereits am 30. Mai 2006 abgeschlossen“ sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. „Die Aufnahme scheiterte bisher jedoch an der Blockadehaltung der Bundesregierung.“

 

Bewegung gab es dann im Sommer 2007: Dann endlich einigte sich die Bundesregierung und legte fest, dass die Branchen, die eine Aufnahme in das Entsendegesetz wünschen, ihren Antrag bis zum 31. März 2008 einreichen müssen.

 

„Wir wollen mit dem Tarifvertrag erreichen, dass die Beschäftigten in der Zeitarbeit zu fairen Bedingungen arbeiten und Lohndrückerei ausgeschlossen wird“, unterstrich Claus Matecki. „Es ist dringend notwendig, soziale Verwerfungen und einen gespaltenen Arbeitsmarkt zu vermeiden.“

 

Mit dem Tarifvertrag soll nun endlich für die Branche der Zeitarbeit eine untere Haltelinie eingezogen werden. Ohne eine Festlegung dieser Mindestarbeitsbedingungen bestehe die Gefahr, dass die Wettbewerbssituation in Europa den „freien Fall der Entgelte und Sozialstandards“ bewirke, sagte Claus Matecki. „Die Große Koalition ist nun gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und ihre politischen Zusagen einzuhalten.“

 

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