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01.12.2005
Beschäftigte sollen einseitig Sanierungsopfer bringen

(München) Wegen der nicht erreichten ehrgeizigen Umsatzziele und der im Inland entstandenen Absatzprobleme bei Bulthaup soll nun die Belegschaft zur Kasse gebeten werden. Die IG Metall war nicht bereit, unentgeltlich die Arbeitszeit um fünf Stunden auf 40 Stunden pro Woche zu erhöhen, wenn gleichzeitig Arbeitsplätze abgebaut werden.

Die ersten Verhandlungen über einen Haustarifvertrag, nachdem die Firma bulthaup aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, sind gescheitert. Nun will die Geschäftsleitung per Einzelvereinbarung der Belegschaft in die Tasche greifen. Die Firma bulthaup hat zur Zeit zirka 550 Beschäftigte in Aich bei Vilsbiburg. Statt über andere Maßnahmen nachzudenken, sollen nun die durch Einzelvertrag die Beschäftigten fünf Stunden pro Woche länger kostenlos arbeiten. Darüber hinaus sollten sie Kürzungen bei den Zuschlägen hinnehmen und das Absenken beim Weihnachtsgeld akzeptieren. Sollte das von der Geschäftsleitung geplante Umsatzziel nicht erreicht werden, entfällt das gesamte Weihnachtsgeld. Alleine die kostenlose Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bedeutet bei 550 Beschäftigten den Verlust von über 70 Arbeitsplätzen. Der Einkommensverlust kann bis zu 25 Prozent betragen. Die IG Metall hat ihre Mitglieder aufgefordert, die Unterschrift zur „Neugestaltung des Arbeitsvertrages“ zu verweigern. bulthaup wirbt mit folgenden Sätzen auf seiner Homepage: „Als Marktführer im hochwertigen Segment setzen wir Maßstäbe für den Lebensraum Küche. Innovatives Design und höchste Qualität prägen den Charakter unserer Produkte“. Bei den Einkommens- und Arbeitsbedingungen sollten zukünftig wohl etwas andere Maßstäbe gelten. „Wenn bulthaup Probleme hat, dann müssen die Fakten auf den Tisch. Managementfehler dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gelöst werden. Wenn trotzdem notwendig, dann machen wir einen Sanierungstarifvertrag mit Perspektiven für die Arbeiter und Angestellten“, sagte Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern. „Dann müssen aber unter anderem Kündigungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind Vereinbarungen zur Zukunftssicherung des Unternehmens notwendig“.

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