(Pressedienst 54 / 2008) Zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg im Siemens-AUB-Verfahren erklärte Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Mit versteckten Zahlungen in Millionenhöhe an die Pseudogewerkschaft AUB hat Siemens versucht, einen verlängerten Arm des Arbeitgebers im Betriebsrat zu installieren.“
„Damit wurde der Mitbestimmung und der Demokratie im Betrieb schwerer Schaden zugefügt. Dass die Pläne der Verantwortlichen letztlich nicht aufgingen, ist einzig dem Engagement der IG Metall-Betriebsräte im Unternehmen zu verdanken", sagte Neugebauer.
Das Verfahren habe bewiesen, dass die AUB keineswegs unabhängig ist, wie sie selber es immer behauptete. In dem Gerichtsprozess seien viele interessante Details bekannt geworden, wie die AUB von den jeweiligen Siemens-Verantwortlichen finanziell, organisatorisch und politisch gepäppelt wurde, so Neugebauer weiter.
Werner Neugebauer: „Damit ist ein für alle Mal klar, dass solche Beeinflussungen von Betriebsratswahlen illegal und strafbar sind. Wir erwarten, dass die Unternehmensleitung sich künftig strikt neutral verhält und solche verbotenen Eingriffe in die betriebliche Mitbestimmung fortan unterbleiben - bei Siemens aber auch in allen anderen Unternehmen.“
Urteil gegen Schelsky und Feldmayer
Im seit September laufenden AUB-Prozess wurden am Montag die Urteile gegen die beiden Angeklagten Wilhelm Schelsky und Johannes Feldmayer verkündet: Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte viereinhalb Jahre Haft gegen den früheren AUB-Vorsitzenden und zwei Jahre auf Bewährung gegen Siemens' ehemaligen Finanzchef. Außerdem wurde gegen Johannes Feldmayer noch eine Geldauflage und eine Geldbuße in Gesamthöhe von 228.800 Euro verhängt.
Mit dem Urteil bleiben die Richter hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die sechs beziehungsweise dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte.


