Die Firma Weigl Metalltechnik in Pöttmes (Aichach-Friedberg) hat Ende Juni die Mitarbeiter seiner Baugruppentechnik gekündigt. Jetzt haben sich die Arbeitnehmer mit der Bitte um Unterstützung bei der Wahl eines Betriebsrates an die IG Metall gewendet. Die Gewerkschaft hat die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte zur Durchführung einer Betriebsratswahl eingeleitet.
Die „Noch-Beschäftigten“ wollen im Laufe ihrer Kündigungsfristen einen Betriebsrat gründen. Rechtlich hat Weigl, so die Auskunft der IG Metall, keine Möglichkeit, dieses Ansinnen abzulehnen. Die Firma wurde per Einschreiben aufgefordert, die Einladung zu einer Wahlversammlung für alle Beschäftigten im Betrieb auszuhängen. Auf dieser Versammlung wird der Wahlvorstand gebildet, der dann alle weiteren rechtlichen Maßnahmen bis zur Wahl durchführt.
Behinderung der Betriebsratsarbeit
Johann Horn, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Ingolstadt, unterstützt das Vorhaben der Belegschaft. „Ich habe großen Respekt für diese Initiative. Auf Grund des bisherigen Verhaltens des Geschäftsführers müssen wir damit rechnen, dass Weigl das Recht der Arbeitnehmer auf Bildung eines Betriebsrates nicht akzeptieren wird“. Schließlich sei er schon einmal wegen Behinderung der Betriebsratstätigkeit rechtskräftig verurteilt. „Solche Leute sind Wiederholungstäter“, so Horn.
Für die Beschäftigten ist ein Betriebsrat gerade nach der Mitteilung, dass 50 Mitarbeiter gekündigt werden sollen, besonders wichtig. Denn in Betrieben ohne Betriebsrat besteht keine Möglichkeit einen Interessensausgleich und Sozialplan entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen. Erst ein Betriebsrat kann notfalls über die gesetzlich vorgesehene Einigungsstelle einen Sozialplan durchsetzen.
Im Jahr 2004 hat Weigl den Gewerkschaftsvertretern Hausverbot erteilt. Die IG Metall-Mitglieder im Betrieb haben ihre Mitgliedschaft im Verborgenen weiter geführt - nun zahlt sich dies für die Betroffenen und ihre Kollegen womöglich aus. Horn sagte gegenüber der Aichacher Zeitung: „Sobald der Wahlvorstand gebildet ist, hat er Kündigungsschutz“.
Der Unternehmer, Franz-Josef Weigl, steht offenbar den Standpunkt „der Herr bin ich - und andere haben hier nichts zu sagen“. Die Aichacher Zeitung zitiert ihn mit den Worten: „Ich weiß nicht, was Herr Horn eigentlich will. Das ist mein Unternehmen und hier entscheide ich.“
Kritik an CGM
Ein von einem neuen Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan hält Weigl für völlig überflüssig: „Wir haben mit der CGM bereits einen Plan vereinbart. Der enthält eine namhafte Summe und, wie ich meine, großzügige Abfindungen.“
Das, was der CGM als Gespräche mit der Arbeitgeberseite darstellt, in der es auch um Abfindungen gehen soll, bezeichnet Horn als eine Luftnummer.
„Da wird vermutlich genau das drin stehen, was Weigl will“. Der CGM könnte eine Abfindung nur im Rahmen eines sogenannten Sozialtarifvertrages durchsetzen. Dazu müsste er aber in der Lage sein, notfalls auch zu streiken. Streiken kann aber nur eine Gewerkschaft.
Dass der CGM eine Gewerkschaft ist, das bezweifelt die IG Metall schon seit Langem. „Ich bleibe bei meiner Meinung“, so Horn, „der CGM ist lediglich eine arbeitgeberfreundliche Pseudogewerkschaft“.



