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06.09.2007
DGB: Verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale
sofort zurücknehmen!

Der DGB sieht sich durch das Urteil des Bundesfinanzhofs in seiner Kritik an der Kürzung der Pendlerpauschale bestätigt und fordert die Rücknahme dieser Regelung.

Claus Matecki

Millionen Steuerzahler können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) darauf hoffen, dass die Kürzung der Pendlerpauschale wieder gekippt wird. Es sei ‚‚ernstlich zweifelhaft’’, ob die Kürzung verfassungsgemäß ist, teilte das oberste deutsche Finanzgericht am Donnerstag in München mit.

 

Ob die seit Jahresbeginn geltende Kürzung der Pendlerpauschale Bestand hat, soll allerdings das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.

 

Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar.

 

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind Fahrtkosten für viele Arbeitnehmer unvermeidlich. ‚‚Wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts’’, zitiert der BFH einen Grundsatz des Preußischen Oberverwaltungsgerichts.

 

Matecki: verfassungswidrig und unzumutbare Belastung der Beschäftigten

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sagte am Donnerstag in Berlin: „Die Aberkennung der Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Werbungskosten ist verfassungswidrig und belastet die Beschäftigten unzulässig.“

 

Im kommenden Jahr wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der gestutzten Pendlerpauschale befinden. „Wenn sich die große Koalition keine Schlappe einhandeln will, sollte sie jetzt schnell gegensteuern“, so das DGB-Vorstandsmitglied.

 

Das Urteil des BFH stützt auch das von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Gutachten des Steuerrechtlers Prof. Dr. Joachim Wieland. Er kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es nicht verfassungskonform sei, wenn Fahrten zur Arbeit bis 20 km nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

 

„Die Beschäftigten sollten mit Einsprüchen bei ihrem Finanzamt den Druck auf die Politik weiter erhöhen“, rät Claus Matecki. Dazu hat der DGB Musterbriefe erarbeitet, mit denen zunächst ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden kann.

 

Das Gutachten ist – wie auch die Musterbriefe – unter www.dgb.de, Button „Einspruch!“ als Download eingestellt.

 

Die Steuerpolitik der großen Koalition bedürfe ohnehin dringender Korrekturen, so Claus Matecki: „Während sich Arbeitgeber ,dank’ der Unternehmenssteuerreform auf milliardenschwere Entlastungen freuen können, werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichzeitig ihre ohnehin geringen steuerlichen Absetzmöglichkeiten zusammengestrichen – ob es bei den Fahrten zur Arbeit ist, beim Arbeitszimmer, den Kinderfreibeträgen oder beim Sparerfreibetrag.“

 

Im Sinne von mehr Verteilungsgerechtigkeit sei deshalb jetzt auch eine sozial gerechtere Erbschaftssteuerreform vonnöten: „Große Erbschaften sollten stärker besteuert werden, das Steueraufkommen muss deutlich erhöht werden“, fordert Claus Matecki, „die Privilegierten dieser Gesellschaft sollten endlich wieder ihren gerechten Anteil an der Finanzierung des Staates leisten.“

 

 

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