Internet und E-Mail gehören mittlerweile in den meisten Betrieben zu den gängigen Arbeitsmitteln. Die private Nutzung ist aber nicht bei allen Arbeitgebern erlaubt. In vielen Betrieben besteht keine Regelung oder die Regeln sind unklar. Der DGB fordert daher mehr Transparenz und klare Regeln für den Schutz persönlicher Daten.
Die private Nutzung des Internets ist in fast 60 Prozent der Unternehmen erlaubt, aber nur ein Viertel der Unternehmen regelt dies per Betriebs- oder Datenschutz-Vereinbarung, dies geht aus einer Befragung von Betriebsräten, Personalräten und Datenschutzbeauftragten hervor, die der DGB in Berlin vorgestellt hat.
In 30 Prozent der Fälle wird die Internetnutzung in Firmen geduldet. Und das ist ohne Zweifel keine ausreichende Basis:
Bedenklich ist, dass 16 % der Antwortenden keine Informationen über mögliche Kontrollen von Internet im Unternehmen haben. Sanktionen bei der Internetnutzung wurden von der Hälfte der Unternehmen ausgesprochen. Dazu gehören Ermahnungen und Abmahnungen, immerhin in 8 % der Unternehmen wurden sogar Kündigungen im Zusammenhang mit der Internetnutzung ausgesprochen.
Ein Drittel der Befragten nennt als Hauptproblem die unbefugte Kontrolle des Surf- und mail-Verhaltens der Beschäftigten und die Weitergabe der daraus gewonnenen Daten.
Rund 25 Prozent der Befragten sehen daher den Datenschutz der Arbeitnehmer nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Sie fordern mehr Mitbestimmung bei der privaten Internetnutzung der Beschäftigten, mehr Freistellungen von Datenschutzbeauftragten im Betrieb und eine bessere gesetzliche Absicherung.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock bekräftigte bei der Vorstellung der Studie: "Wir brauchen endlich eine sichere gesetzliche Grundlage, die die persönlichen Daten der Arbeitnehmer schützt. Internet und E-mails gehören heute zum normalen Arbeitsalltag der meisten Beschäftigten.“ Doch auch nach jahrelanger Debatte gibt es noch immer keine konkreten Regelungen, die z.B. festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen die modernen Medien auch privat genutzt werden dürfen. So kontrollieren viele Arbeitgeber weiter heimlich die Tätigkeit der Beschäftigten am Computer: Welche Internetseiten surfen sie an, wer wird angemailt?



