Aus Protest gegen angeblich zu niedrige Honorare wollen bayerische Hausärzte ihre Kassenzulassung zurückgeben, symbolisch begannen sie damit gestern (Mittwoch) bei einer Generalversammlung in Nürnberg. Eine massenhafte Rückgabe der Kassenzulassung hätte für Patienten und Ärzte gravierende Folgen. Patienten könnten nur noch gegen Rechnung behandelt werden.
In der Delegiertenversammlung des Bayerischen Hausärzteverbandes hätten sich 95 Prozent der Delegierten dafür ausgesprochen, ihren 8000 Kolleginnen und Kollegen zu empfehlen, ihre Vertragsarztzulassung geschlossen zurückzugeben, teilte der Verband mit.
«Wir Hausärzte werden massiv unter Druck gesetzt», sagte der Chef des bayerischen Hausärzteverbands, Wolfgang Hoppenthaller. Ein möglicher kollektiver Ausstieg der Kassenärzte aus dem System soll vollzogen werden, wenn sich in einem der sieben Regierungsbezirke mindestens 70 Prozent der Ärzte notariell verpflichten, ihre Zulassung zurückzugeben.
Die Rückgabe der Kassenzulassung könnte für alle Beteiligten gravierende Folgen haben: Die Hausärzte dürften ihre Leistungen nicht mehr bei den Kassen abrechnen. Die monatliche Abschlagszahlung entfiele ersatzlos. Die AOK wies darauf hin, dass die Krankenkassen die Kosten der Behandlung nicht erstatten dürften, d.h. die Ärzte müssten mit den Kassenpatienten privat abrechnen. Die Versorgung der Patienten könne aber durch die im System verbliebenen Ärzte sichergestellt werden, so die AOK. Zudem könnten sich Ärzte, die ihre Zulassung zurückgegeben haben, frühestens nach sechs Jahren wieder auf eine Hausarztstelle bewerben und das auch nur in Regionen, die nicht wegen einer ärztlichen Überversorgung bereits gesperrt sind.
Heftige Kritik des DGB Bayern
Bayerns DGB-Vorsitzender Fritz Schösser, der auch alternierender Vorsitzender des AOK-Verwaltungsrates in Bayern ist, hat die Abstimmung bayerischer Hausärzte über den Ausstieg aus der kassenärztlichen Versorgung als „eine rücksichtslose Selbstinszenierung der Ärzteschaft“ bezeichnet. Im Mittelpunkt stehe allein die persönliche Profilierungssucht des Vorsitzenden der Hausärzte in Bayern — mit fatalen Folgen für Versicherte und Patienten.
„Ich finde es beschämend, wenn sich der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Hoppenthaller wie ein Berufsrevolutionär geriert, tausende Hausärzte in der Nürnberger Arena „Ho … Ho … Honorar“ skandieren und gleichzeitig stehen kranke Menschen vor verschlossenen Praxistüren“, sagte Schösser in München. „Honorarkonflikte müssen innerhalb der Ärzteschaft gelöst werden und nicht im Wartezimmer.“ Es sei verantwortungslos und mit dem Ethos eines Heilberufes unvereinbar, wie auf dem Rücken von Patienten und Beitragszahlen eine Drohkulisse aufgebaut würde, um die finanziellen Interessen einer einzelnen Arztgruppe durchzusetzen.
Schösser forderte die bayerischen Hausärzte auf, „sich am politischen Harakiri ihrer Verbandsvertreter nicht zu beteiligen“. Den Ärzten müssten die Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein. Nach Rückgabe der Kassenzulassung dürften Ärzte grundsätzlich nicht mehr gesetzlich Krankenversicherte behandeln und zu Lasten der Krankenkassen abrechnen, so Schösser.
Die Hausärzte dürften auch die finanzielle Situation der Beitragszahler nicht aus den Augen verlieren, so der bayerische DGB-Vorsitzende. Nach seinen Angaben erhält ein niedergelassener Allgemeinmediziner im Bundesdurchschnitt 175 000 Euro Honorar pro Jahr aus der Behandlung gesetzlich Versicherter. In Bayern liegen Ärztehonorare um bis zu 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Das Durchschnittseinkommen der Beitragszahler hingegen beträgt nur 26 500 Euro. „Aufgrund der Einkommensschere zwischen Beitragszahlern und Ärzten sollten sich die Mediziner selbstkritisch fragen, ob der Konfrontationskurs ihres Berufsverbandes seine Berechtigung hat. Ich hoffe auf die Vernunft und das Augenmaß der bayerischen Hausärzte, zum Wohle der Patienten und Beitragszahler.“
Auch Staatsregierung hat Bedenken
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat auch die Bayerische Staatsregierung offenbar Druck ausgeübt, um den geplanten Ausstieg der bayerischen Hausärzte aus dem System der gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern. Notare seien vom Justizministerium darauf hingewiesen worden, dass sie keine Austrittserklärungen entgegennehmen dürften, da die Aktion der Ärzte gegen geltendes Sozialrecht verstoße.
Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte gegenüber der Zeitung, dass sein Haus bereits vergangene Woche "dienstrechtliche Bedenken" vorgebracht habe: Der vom Bayerischen Hausärzteverband beauftragte Notar verstoße nach Paragraf 14 der Bundesnotarordnung gegen seine Amtspflicht, wenn er an Handlungen mitwirke, "die erkennbar unerlaubt sind".
Das Bayerische Sozialministerium bezieht sich offenbar auf den Paragrafen 95 SGB V, in dem es heißt: "Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die Zulassung als Vertragsarzt zu verzichten."



