Mit der offenen Werbung zur Tarifflucht in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie, versucht die Unternehmensberatung Rödl & Partner aus Nürnberg neue Mandanten zu gewinnen. Dumm nur, dass der entsprechende Werbebrief vor sachlichen Fehlern nur so strotzt. Seine mangelnde Kompetenz in Sachen Tarifverträge hat die Beratungsunternehmen damit eindrücklich unter Beweis gestellt.

Wer Tarifflucht plant, muss mit dem
Widerstand der IG Metall rechnen
hier: Transparent der IG Metall Landshut
Rödl & Partner ist ein Beratungsunternehmen mit den Tätigkeitsbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. Der aktuelle Infobrief 11/2008 des Unternehmens ist überschrieben mit der Behauptung: „Einmalige Chance bis 31. März für tarifgebundene Metall- und Elektrounternehmen in Bayern!“
In dem Info-Brief behauptet die Unternehmensberatung, es hätte sich jetzt für „Unternehmen die einmalige Möglichkeit eröffnet“ aus dem Tarifvertrag auszusteigen. „Da unter anderem die Einführung der 40-Stunden-Woche oder die Verringerung des Jahresurlaubs als Tarifvertrag mit der IG-Metall nicht verhandelbar ist, sollte dieser Schritt gegangen werden, wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen … angedacht sein sollte.“
Scheinbar untermauert wird diese Aufforderung zur Tarifflucht mit einer Reihe von Behauptungen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll und die vermuten lassen, dass es mit der Kompetenz dieser Unternehmensberatung in dieser Frage nicht weit her sein kann.
„Es genügt nicht keine Ahnung zu haben, man muss auch unfähig sein diese auszudrücken!“
Dieser Satz, frei nach dem österreichischen Schriftsteller Karl Kraus, scheint auf die Herren Manfred Baier und Jürgen Voß zuzutreffen, die ihre Dienste im Namen der Fa. Dr. Rödl Penstreuhand GmbH, bzw. für Rödl & Partner anbieten.
Diese beiden Herren behaupten, dass die IG Metall und der VBM (Verband der bayerischen Metall -und Elektroindustrie) einen „zum 1.04.2008 neuen gemeinsamen Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in Kraft treten lassen“. Außerdem böte der VBM nun mit „sofortiger“ Wirkung“ an, die Tarifbindung durch eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT) verlassen zu können. Sogar austreten könne man aus dem Arbeitgeberverband mit gleicher Frist.
Diese beiden selbsternannten Koryphäen in Sachen Tarifrecht behaupten, dass sich für die Unternehmen somit die „einmalige Möglichkeit eröffnet, ohne in Verhandlungen mit der IG-Metall treten zu müssen, Änderungsvereinbarungen mit den Mitarbeitern vorzunehmen und sich so zum Beispiel von der 35-Stunden-Woche oder ggf. auch 30 Tagen Urlaub zu trennen.“
Der Trick dabei, zumindest wenn man den beiden Herren glaubt:
Es entstünde nun ganz plötzlich quasi eine Art „juristisches Zeitloch“, in dem Recht und Gesetz praktisch außer Kraft treten würde. Und somit wäre für interessierte Arbeitgeber, die den Beschäftigten an die Arbeitsbedingungen wollen, Eile geboten - denn „man könne dies nur im März umsetzen, da ab dem 1.04. wiederum langfristige Tarifbindung einträte“.
Nun ist es sicherlich nicht die Aufgabe der IG Metall, Arbeitgebern, die ihren Leuten Tarifansprüche nehmen wollen Ratschläge zu erteilen. In diesem Falle wollen wir dies dennoch tun, denn vor Neppern, Schleppern oder Bauernfängern sollte man generell warnen. Besonders, wenn es sich wie in diesem Fall um Mandantenfang der billigsten Art handelt.
Zu den Fakten:
Richtig ist, dass man die Tarifbindung kündigen oder auch über eine sogenannte „OT-Mitgliedschaft“ im Arbeitgeberverband verlassen kann. Das ist allerdings überhaupt nichts Neues.
Völlig falsch ist hingegen, dass wegen der Einführung des neu geschaffenen gemeinsamen Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte erstmal kein Tarifvertrag mehr Gültigkeit hätte. Sofern ein Arbeitgeber vor Wirksamwerden dieses gemeinsamen Manteltarifvertrages aus seinem Verband austräte oder in OT wechseln würde, gälte eben der alte MTV weiter - und auch in dem steht die 35-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub usw. usw.
Aufgepasst Herr Baier und Herr Voß: Nach dem Tarifvertragsgesetz nennt man diesen Umstand „Nachwirkung“. Nochmals aufgepasst die Herren: Diese Nachwirkung gilt unbegrenzt lange. Für den Fall, dass Sie sich weiterbilden wollen: Diese Themen werden relativ frühzeitig in einem Jurastudium vermittelt…..
Ach ja, und dass der neue gemeinsame Manteltarifvertrag zum 1.04.2008 gelten würde, ist natürlich auch eine Ente. Der Termin steht noch gar nicht fest.
Wichtig ist für Arbeitnehmer, denen ihr Arbeitgeber in so einem Fall die Verlängerung der Arbeitszeit oder die Kürzung des Urlaubes unterjubeln will, dass sie auf keinen Fall einer einvernehmlichen Änderung ihrer Arbeitsbedingungen zustimmen. Einseitig kann der Arbeitgeber nämlich gar nichts tun.


