Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld – einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus. Freuen können sich die Mitglieder der IG Metall.
Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie. Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.
Verglichen mit 2007 ist das tarifliche Urlaubsgeld in gut einem Drittel der untersuchten Branchen angestiegen, die Erhöhungen bewegen sich zwischen drei Prozent (z.B. Druckindustrie, Versicherungen) und 4,1 Prozent (Metallindustrie).
Nach dem Tarifvertrag für die Bayerische Metall- und Elektroindustrie haben Beschäftigte Anspruch auf 6 Wochen Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Das entspricht bei 30 Tagen Urlaub rund 70 Prozent eines Monatsverdienstes.
Aber Achtung: Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen haben nur Mitglieder der IG Metall.
Beitreten kann man HIER online sowie bei allen IG Metall-Betriebsräten und -Vertrauensleuten im Betrieb!



