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28.12.2006
Klage gegen Siemens eingereicht

(Pressedienst 100/2006) BenQ-Beschäftigte haben mit Rechtsschutz durch die IG Metall Klagen beim Arbeitsgericht München gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber Siemens eingereicht.

Es geht um die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis bei Siemens fortbesteht, weil die Mitarbeiter 2005 unrichtig und fehlerhaft über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses informiert wurden. So ist den Mitarbeitern verschwiegen worden, dass die BenQ Deutschland eine GmbH faktisch ohne Eigenkapital ist und schon von daher gar nicht in der Lage war, die Versprechungen zu Standort- und Beschäftigungssicherung zu erfüllen.

Zahlreiche Mitarbeiter sind unzufrieden mit den freiwilligen Leistungen von Siemens, vor allem ältere ehemalige Siemens Mitarbeiter, Beschäftigte in Altersteilzeit oder mit Aufhebungsverträgen fallen in ein tiefes Loch, die Transfergesellschaft hilft ihnen nicht, sie sehen daher keine andere Möglichkeit als ihre Rechte nun beim Arbeitsgericht geltend zu machen. Bisher haben zehn Beschäftigte geklagt, weitere Klagen werden im Januar folgen.

 

Das Prozessrisiko für Siemens ist gewaltig. Mit Wirkung zum 1.4.2002 hat der Gesetzgeber dem § 613a BGB zwei neue Absätze hinzugefügt, die den alten und den neuen Arbeitgeber gemeinsam dazu verpflichten, die Mitarbeiter vor dem Wechsel in den Eigentumsverhältnissen eines Betriebs umfassend und schriftlich über die Veränderungen zu informieren.

 

Seitdem wurde über die Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang in zwei ähnlich gelagerten Fällen durch das Bundesarbeitsgericht entschieden. In beiden Fällen hat das BAG den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der Beklagten festgestellt. In beiden Fällen war die fehlerhafte und mangelhafte Unterrichtung ausschlaggebend für das Urteil des BAG. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 und BAG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05).

 

Um das Prozessrisiko zu minimieren, ist Siemens derzeit bemüht noch so viele Widersprüche als möglich zu verhindern. So verlangt Siemens von den BenQ-Beschäftigten vor dem Wechsel in eine der beiden - in erster Linie von Siemens getragenen – Transfergesellschaften, die Aufgabe des Widerspruchs und den Verzicht auf sämtliche damit zusammenhängende Forderungen an Siemens.

Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Die Nervosität bei Siemens scheint groß zu sein, anders sind diese einseitig diktierten Bedingungen nicht zu erklären.“

 

Die BenQ-Beschäftigten stehen daher vor der schwierigen Entscheidung, ob sie in die Transfergesellschaft wechseln oder den Widerspruch gegen den Betriebsübergang von Siemens zu BenQ juristisch durchfechten wollen. IG-Metall-Mitglieder, die den Rechtsweg weiter gehen wollen, erhalten von ihrer Gewerkschaft Rechtsschutz und juristische Unterstützung.

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